DGAP-News: Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.12.2021 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-10-21 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien Dortmund ISIN: DE0005493092 WKN: 549309 Hiermit laden wir unsere Kommanditaktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 2. Dezember 2021, um 11:00 Uhr, die auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ('COVID-19-Gesetz') als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Kommanditaktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Signal Iduna Park, Strobelallee 50, 44139 Dortmund. INHALT I. TAGESORDNUNG Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2021, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 1. bzw. § 315a Abs. 1 HGB in der gemäß Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB anwendbaren Fassung sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2020/2021; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2021 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020 2. /2021 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/2021 4. Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 sowie des 5. Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2021/2022 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in den Ziffern 5 und 6 von § 1 (Firma, Sitz und 6. Geschäftsjahr), in Ziffer 4 Satz 2 von § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und in Ziffer 4 von § 20 (Inkompatibilität) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 13 betreffend die Vergütung der Mitglieder des 7. Aufsichtsrates und deren Bestätigung sowie über das zugrundeliegende Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2020), die 8. Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital 2021) und entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Aktien) ANLAGE ZU PUNKT 7 DER TAGESORDNUNG BETREFFEND DIE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATES UND DAS II. ZUGRUNDELIEGENDE VERGÜTUNGSSYSTEM BERICHT AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG ZU PUNKT 8 DER TAGESORDNUNG ÜBER DIE ERMÄCHTIGUNG ZUM III. BEZUGSRECHTSAUSSCHLUSS BEI DER SCHAFFUNG EINES NEUEN GENEHMIGTEN KAPITALS IV. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 1. Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre Voraussetzungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, 2. insbesondere des Stimmrechts 3. Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet 4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl auf elektronischem Weg 5. Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 6. Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte, Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Rechte der Kommanditaktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 7. AktG) Rechte der Kommanditaktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 8. Sätze 1 bis 3 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 8 Satz 1 COVID-19-Gesetz) Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 sowie Abs. 8 Satz 9. 1 COVID-19-Gesetz) Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 8 10. Satz 1 COVID-19-Gesetz) 11. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung und zum InvestorPortal 12. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 13. Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 14. Sonstige Hinweise 15. Zeitangaben 16. Hinweis zum Datenschutz I. TAGESORDNUNG Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2021, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB in der gemäß Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB anwendbaren Fassung sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2020/2021; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2021 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, mit Zustimmung der persönlich 1. haftenden Gesellschafterin den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2021 in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 126.141.140,59 ausweist, festzustellen.
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr
2020/2021
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, 2.
der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, für das Geschäftsjahr 2020/2021 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/
2021
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, 3.
den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2020/2021 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, 6. Fall in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG
ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen; er besteht gemäß § 8 Ziffer 1 der Satzung aus
neun Mitgliedern. Herr Gerd Pieper, der von der Hauptversammlung am 19. November 2020 für die Zeit bis
zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu beschließen
hat, in den Aufsichtsrat gewählt worden war, hat sein Mandat am 26. August 2021 mit Wirkung zum Ablauf
des 24. September 2021 niedergelegt. Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden ('Nachwahl' gemäß §
8 Ziffer 2 Satz 3, 1. Alternative der Satzung).
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Prof. Dr. Bernhard Pellens, Professor für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum sowie wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Unternehmensführung (ifu) der Ruhr-Universität Bochum und Honorarprofessor an der Tongji-Universität Shanghai/China, wohnhaft in Bochum,
für den Rest der Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Gerd Pieper, mithin für die
Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu beschließen hat, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der vorgeschlagene Kandidat Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens verfügt aufgrund seiner langjährigen
beruflichen Praxis unter anderem über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung im Sinne von § 100 Abs.
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October 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)