LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen von der Ökostrom-Umlage beschäftigen das EU-Gericht. Vertreter der Bundesregierung und der EU-Kommission lieferten sich vor den Luxemburger Richtern am Donnerstag einen Schlagabtausch (Rechtssache T-47/15). Ein Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen.

Die Brüsseler EU-Kommission hatte die Nachlässe im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwar Ende 2014 weitgehend genehmigt. Einen Teil der Befreiungen im alten EEG, das bis zum Sommer 2014 galt, stufte sie aber als zu hoch ein und ordnete die Rückzahlung durch die Unternehmen an.

Dagegen klagt die Bundesregierung. Sie führt unter anderem ins Feld, die EU-Kommission habe die Funktionsweise des alten EEG verkannt. Das EEG in seinen verschiedenen Fassungen fördert seit dem Jahr 2000 klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas./hrz/DP/she