Arbeitsmarktpolitik

Auf Initiative des Hessischen Arbeitsministers Stefan Grüttner haben die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit, der Hessische Landkreistag und der Hessische Städtetag umfassende Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet. 'Damit wird die Zusammenarbeit vor Ort zwischen den Jobcentern, den Agenturen für Arbeit sowie weiteren kommunalen Ämtern und Einrichtungen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, der Fachkräftesicherung sowie der Förderung von Aus- und Weiterbildung in Hessen verstärkt und vorangetrieben', betonte Minister Grüttner. Das werde der regionalen Arbeitsmarktpolitik in Hessen zusätzlichen Schwung geben.

Schon jetzt, so Minister Grüttner, gebe es viele Beispiele für den Nutzen einer solchen Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsverwaltung:

  • Arbeitsmarktbüros für Flüchtlinge, in denen Berater aus Jobcentern, Agenturen für Arbeit und Ausländerbehörden ihnen eine erste Orientierung zu ihren Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt geben, sowie zu den verschiedenen Stellen, die in Deutschland für Arbeit und Ausbildung zuständig sind und dann die Flüchtlinge an die für sie richtige Stelle 'lotsen'.
  • Zusammenarbeit von Jobcentern mit der Agentur für Arbeit und anderen Sozialversicherungs- und Sozialleistungsträgern zur Integration von Schwerbehinderten und Rehabilitanden in Ausbildung und Arbeit.
  • Jugendberufsagenturen, in denen die Jugendberufshilfe der Kommunen und freien Träger, das Jobcenter und die Arbeitsagentur bei der Integration junger Menschen unter 25 Jahren in Ausbildung und Arbeit eng zusammenarbeiten und ihre unterschiedlichen Stärken einbringen: die Arbeitsagenturen und Jobcenter ihre Nähe zum Ausbildungs- und Maßnahmeangebot, die Jugendberufshilfe ihre professionellen, auf die Probleme des Einzelfalls zugeschnittenen Hilfeangebote.
  • Eine gemeinsame Bildungsziel- und Maßnahmeplanung zwischen Kommunalen Jobcentern, als gemeinsame Einrichtung organisierten Jobcentern und der Agentur für Arbeit in einer Region, damit Kurse und Maßnahmen, die wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande kämen, wenn sie jeweils getrennt organisiert und beschickt würden, mit der Beschickung durch verschiedene Träger eine wirtschaftlich durchführbare Größe erreichen.
  • Nutzung der von der Bundesagentur für Arbeit erfassten Stellenangebote auch durch Kommunale Jobcenter.

Solche Beispiele guter Praxis sollen in Zukunft die Integration in Ausbildung und Arbeit auch dort anregen, wo bislang noch nicht so eng kooperiert wurde.

'Kurze Wege, schnelle und gezielte Hilfen'

Dr. Frank Martin, Leiter der Regionaldirektion sieht damit die hessische Arbeitsmarktpolitik auf einem guten Weg: 'Gerade bei den sogenannten Problemgruppen, die schwer auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen wie langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld II - Empfänger, Menschen mit Behinderungen oder Flüchtlingen hilft es längerfristig nur, wenn alle an einem Strang ziehen. Es gibt viele Überschneidungen und rechtliche Zuständigkeiten, die bei der Integration in den Arbeitsmarkt eine enge Zusammenarbeit aller Träger sinnvoll machen. Kurze Wege, schnelle und gezielte Hilfen sollten für die betroffenen Menschen eine Selbstverständlichkeit werden. Mit der heute unterschriebenen Kooperationsvereinbarung wird die bereits bestehende Zusammenarbeit gestärkt und gleichzeitig neue Möglichkeiten eröffnet.'

Bisher wurden in Hessen an 20 Standorten gemeinsame Arbeitsmarktbüros in Hessen eröffnet und weitere sollen folgen, in acht Jugendberufsagenturen wird bereits die Zusammenarbeit praktiziert.

Dr. Jan Hilligardt, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Landkreistages: 'In allen Themenfeldern der Vereinbarung sind die Landkreise bereits seit Jahren mit hohem Engagement aktiv. Unter anderen ist hier die Arbeit in den Kommunalen Jobcentern wie in den gemeinsamen Einrichtungen, den Jugend- und Sozialämtern, den Ausländerbehörden sowie den Flüchtlingsdiensten zu nennen. Überall dort arbeiten die Landkreise nah an den örtlichen Bedürfnissen mit den Menschen zusammen und können dadurch deren Problemlagen einschätzen. So ist in vielen Fällen eine rechtskreisübergreifende Arbeit vor Ort unerlässlich, um allen Menschen, ob sozial benachteiligt oder nicht, eine wohnortnahe berufliche Perspektive bieten zu können. Mit der jetzt geschlossenen Vereinbarung wird der bereits in vielen Landkreisen und auf Ebene der hessischen Spitzenverbände guten Zusammenarbeit der Unterzeichner angemessen Rechnung getragen.'

Stephan Gieseler, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städtetages: 'Die seit Jahren bestehende Kooperation vor Ort soll durch diese Vereinbarung landesweit auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden und die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Player im Bereich Arbeitsmarkt verstetigen und fortentwickeln. Gemeinsam abgestimmte Konzepte, klare Zuständigkeiten und Übergaben sowie zielgerichtete und bedarfsgerechte Beratungen helfen mehr als Doppelstrukturen.'

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Bundesland Hessen veröffentlichte diesen Inhalt am 26 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 26 Januar 2016 10:54:05 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/kooperationsvereinbarungen-geben-schwung-0