BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat die Verlängerung der Corona-Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld gebilligt. Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie und der schwachen Wirtschaft sollen die im März eingeführten Sonderregeln nicht wie geplant Ende Dezember auslaufen, sondern bis Ende des nächsten Jahres verlängert werden.

Damit wird weiterhin höheres Kurzarbeitergeld ausgezahlt, geringfügige Beschäftigung nicht angerechnet und die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung verbessert.

Mit der Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 will die Bundesregierung eine Brücke in das Jahr 2022 bauen, damit Unternehmen ihre Beschäftigten trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage behalten und nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen. Voraussetzung ist ein bestehender Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021.

Die Bundesregierung hatte wegen des Lockdowns im Frühjahr ein höheres Kurzarbeitergeldes auf den Weg gebracht. Dieses sieht ab dem vierten Monat in Kurzarbeit einen Ersatz des Netto-Entgelts von 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind und 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent) ab dem siebten Bezugsmonat vor. Auch bleiben Einnahmen aus geringfügig entlohnter Beschäftigung während der Kurzarbeit weiter anrechnungsfrei.

Für berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls ist die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss. So soll ein noch stärkerer Anreiz zu Weiterbildung entstehen. Die Maßnahmen müssen allerdings bestimmte im Gesetz näher geregelte Anforderungen erfüllen.

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November 27, 2020 05:31 ET (10:31 GMT)