Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für die neue Verteilung von CO2-Kosten bei Mietwohnungen. Ab 2023 werden die Kosten entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien des Mietverhältnisses aufgeteilt. Der Anteil der CO2-Kosten für den Vermieter fällt umso höher aus, je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist. Bislang zahlen Mieter die seit 2021 anfallenden CO2-Kosten alleine.

Vorgesehen ist ein Stufenmodell. Es soll nach dem Willen der Bundesregierung Mieter zu Energieeinsparungen und Vermieter zu energetischen Sanierungen bewegen. So sollen Treibhausgasemissionen möglichst deutlich reduziert werden.

"Insofern wird jetzt hier ein Anreiz gegeben, dass Vermieter investieren, dass Vermieter frühzeitig auch die Gebäudesubstanz angehen und dadurch einerseits den Wert ihres Gebäudes steigern, aber andererseits auch die Mieter entlasten", sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium, Stefan Wenzel, in der Debatte im Bundestag.

Seit Anfang 2021 wird ein CO2-Preis auf Benzin, Diesel, Erdgas oder Heizöl fällig. Derzeit liegt der Preis pro Tonne CO2 bei 30 Euro. Er soll bis 2025 auf 45 Euro pro Tonne steigen. Damit werden sich die Heizkosten weiter erhöhen.

Laut Gesetz sollen Mieter in einem besonders gut gedämmten Gebäuden weiterhin die komplette CO2-Abgabe zahlen müssen. In besonders schlecht gedämmten Häusern tragen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe. Das Gesetz sieht Ausnahmen für besondere Fallgestaltungen vor, zum Beispiel wenn Denkmalschutzvorgaben eine bessere Dämmung der Wohnungen verhindern.

Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten.

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November 25, 2022 04:58 ET (09:58 GMT)