ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt am Dienstag (9.45 Uhr) über die Tarifzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften für Leiharbeiter. Das Verfahren geht auf die Klage eines Leiharbeitnehmers aus Bayern zurück, der Auskunft über die Bezahlung der Stammbelegschaft in dem Unternehmen verlangte, in dem er zwischen 2006 bis 2009 eingesetzt war. Leiharbeitnehmer haben gesetzlich Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft (Equal Pay). Allerdings kann durch Tarifverträge davon abgewichen werden.

Der Kläger zweifelt die Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für die Leiharbeitsbranche an, da sich diese seiner Ansicht nach nicht aus ihren Satzungen ergibt. Das Arbeitsgericht Nürnberg setzte den Rechtsstreit um die Auskunft aus, bis in einem anderen Verfahren über die Tarifzuständigkeit entschieden ist. In den Vorinstanzen blieb der Mann dabei jedoch mit seinen Anträgen erfolglos./geh/DP/zb