insgesamt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Leistungskriterien:


              *             Umsetzung der Unternehmensstrategie; 
                            Kurzfristige Entwicklung des Nettovermögenswertes und des Ergebnisses aus der 
              *             Fondsberatung; 
              *             Umsetzung und Weiterentwicklung des Compliance-Systems und des ESG-Systems; 
              *             Entwicklung der Kapitalmarktpositionierung; 
              *             Personalentwicklung. 

Die individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds ermittelt der Aufsichtsrat nach Ablauf des jeweiligen

Geschäftsjahrs nach billigem Ermessen anhand der Entwicklung des von dem jeweiligen Vorstandsmitglied

verantworteten Geschäftsbereichs.

Etwaige Compliance-Verstöße oder sonstige Pflichtverletzungen des Vorstandsmitglieds werden vom

Aufsichtsrat nach billigem Ermessen berücksichtigt und können zu einer Reduzierung der einjährigen

variablen Vergütung führen, in schwerwiegenden Fällen sogar zu einer Reduzierung auf Null.

Bei einer Bewertung der Leistung durch den Aufsichtsrat mit 100 Prozent erhält das Vorstandsmitglied 80

Prozent der maximal möglichen einjährigen variablen Vergütung. Die Leistungsbewertung kann bis zu 120

Prozent betragen, was zu einer Auszahlung der maximal möglichen einjährigen variablen Vergütung führt.

Bei einer Leistungsbewertung von 80 Prozent erhält das Vorstandsmitglied 60 Prozent der maximal möglichen

einjährigen Vergütung. Bei einer Leistungsbewertung zwischen 80 und 100 Prozent bzw. zwischen 100 und 120

Prozent ist der auszuzahlende Betrag der einjährigen variablen Vergütung linear zu ermitteln. Bei einer

Leistungsbewertung mit weniger als 80 Prozent wird keine einjährige variable Vergütung gezahlt.

Die einjährige variable Vergütung wird jährlich im Dezember ausgezahlt. 2.5.3. Mehrjährige variable Vergütung

Die mehrjährige variable Vergütung bemisst sich nach den beiden folgenden Kriterien: Durchschnittliche

Entwicklung des Nettovermögenswertes (NVW) zuzüglich der ausgeschütteten Dividenden und korrigiert im

Fall von Kapitalmaßnahmen wie Kapitalerhöhungen oder Aktienrückkäufen (im Folgenden 'Wachstumsrate NVW')

sowie Gewinn vor Steuern aus dem Geschäftsbereich Fondsberatung (im Folgenden 'Vorsteuerergebnis

Fondsberatung'). Für die Bemessung beider Kriterien ist eine dreijährige Referenzperiode maßgeblich, die

die jeweils nächsten drei Geschäftsjahre umfasst. Maßgeblich ist die Zielerreichung bezüglich der zu

Beginn jedes Drei-Jahres-Zeitraums vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele für die beiden Kriterien. Das

Kriterium Wachstumsrate NVW fließt zu 75 Prozent in die Bemessung der mehrjährigen variablen Vergütung

ein, das Kriterium Vorsteuerergebnis Fondsberatung zu 25 Prozent. Die mehrjährige variable Vergütung kann

maximal 80 Prozent des Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen.

Die Erfüllung des Kriteriums Wachstumsrate NVW und die sich daraus ergebende mehrjährige variable

Vergütung werden wie folgt ermittelt, wobei die im Folgenden dargestellten Ziele und Zielerreichungsgrade

lediglich exemplarischen Charakter haben, da es auf die zu Beginn des jeweiligen Drei-Jahres-Zeitraums

vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele und Zielerreichungsgrade ankommt:


                                      Multiplikator 
              Wachstumsrate NVW       für 75 Prozent des Maximalbetrags Zielerreichungsgrad 
              (3-Jahres-Durchschnitt) der mehrjährigen 
                                      variablen Vergütung 
              Bis 5,9 Prozent         0,0                               0 
              6,0 - 6,9 Prozent       0,1                               75 Prozent 
              7,0 - 7,9 Prozent       0,2                               80 Prozent 
              8,0 - 8,9 Prozent       0,3                               85 Prozent 
              9,0 - 9,9 Prozent       0,4                               90 Prozent 
              10,0 - 10,9 Prozent     0,5                               95 Prozent 
              11,0 - 11,9 Prozent     0,6                               100 Prozent 
              12,0 - 12,9 Prozent     0,7                               105 Prozent 
              13,0 - 13,9 Prozent     0,8                               110 Prozent 
              14,0 - 14,9 Prozent     0,9                               115 Prozent 
              15,0 Prozent oder mehr  1,0                               120 Prozent 

Die Erfüllung des Kriteriums Vorsteuerergebnis Fondsberatung und die sich daraus ergebende mehrjährige

variable Vergütung werden wie folgt ermittelt, wobei die im Folgenden dargestellten Ziele und

Zielerreichungsgrade lediglich exemplarischen Charakter haben, da es auf die zu Beginn des jeweiligen

Drei-Jahres-Zeitraums vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele und Zielerreichungsgrade ankommt:


              Vorsteuerergebnis Fondsberatung Multiplikator 
              in Mio. Euro                    für 25 Prozent des Maximalbetrags Zielerreichungsgrad 
              (3-Jahres-Durchschnitt)         der mehrjährigen 
                                              variablen Vergütung 
              Bis 5,9                         0,0                               0 
              6 - 6,9                         0,1                               75 Prozent 
              7 - 7,9                         0,2                               80 Prozent 
              8 - 8,9                         0,3                               85 Prozent 
              9 - 9,9                         0,4                               90 Prozent 
              10 - 10,9                       0,5                               95 Prozent 
              11 - 11,9                       0,6                               100 Prozent 
              12 - 12,9                       0,7                               105 Prozent 
              13 - 13,9                       0,8                               110 Prozent 
              14 - 14,9                       0,9                               115 Prozent 
              15 oder mehr                    1,0                               120 Prozent 

Die sich aus den beiden Kriterien ergebenden Werte der mehrjährigen variablen Vergütung werden addiert.

Etwaige Compliance-Verstöße oder sonstige Pflichtverletzungen des Vorstandsmitglieds werden vom

Aufsichtsrat nach billigem Ermessen berücksichtigt und können zu einer Reduzierung der mehrjährigen

variablen Vergütung führen, in schwerwiegenden Fällen sogar zu einer Reduzierung auf Null.

Die mehrjährige variable Vergütung wird jährlich im Dezember ausgezahlt. Bei unterjährigem Beginn eines

Vorstandsdienstvertrages erhält das Vorstandsmitglied die mehrjährige variable Vergütung für das

jeweilige Geschäftsjahr zeitanteilig. Für das Jahr des Ausscheidens wird keine mehrjährige variable

Vergütung gezahlt.

Für die ersten beiden Jahre des neuen Systems der mehrjährigen variablen Vergütung gilt folgende

Sonderregelung:


                            Vorstandsmitglieder, die bei Inkrafttreten des neuen Systems der mehrjährigen variablen 
                            Vergütung am 1. Oktober 2020 bereits im Amt waren, erhalten 
                                          für das Geschäftsjahr 2020/2021 eine mehrjährige variable Vergütung in Höhe 
                                          des geringeren Betrages, der sich bei Anwendung (i) des bis zum 30. September 
                            -             2020 geltenden mehrjährigen variablen Vergütungssystems oder (ii) des neuen 
                                          Systems der mehrjährigen variablen Vergütung unter Zugrundelegung der 
              *                           Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2020/2021 ergibt; und 
                                          für das Geschäftsjahr 2021/2022 eine mehrjährige variable Vergütung in Höhe 
                                          des geringeren Betrages, der sich bei Anwendung (i) des bis zum 30. September 
                            -             2020 geltenden mehrjährigen variablen Vergütungssystems oder (ii) des neuen 
                                          Systems der mehrjährigen variablen Vergütung unter Zugrundelegung der 
                                          Zielerreichung für die Geschäftsjahre 2020/2021 und 2021/2022 ergibt. 

Vorstandsmitglieder, die bei Inkrafttreten des neuen Systems der mehrjährigen variablen

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January 14, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)