insgesamt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Leistungskriterien:
* Umsetzung der Unternehmensstrategie; Kurzfristige Entwicklung des Nettovermögenswertes und des Ergebnisses aus der * Fondsberatung; * Umsetzung und Weiterentwicklung des Compliance-Systems und des ESG-Systems; * Entwicklung der Kapitalmarktpositionierung; * Personalentwicklung.
Die individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds ermittelt der Aufsichtsrat nach Ablauf des jeweiligen
Geschäftsjahrs nach billigem Ermessen anhand der Entwicklung des von dem jeweiligen Vorstandsmitglied
verantworteten Geschäftsbereichs.
Etwaige Compliance-Verstöße oder sonstige Pflichtverletzungen des Vorstandsmitglieds werden vom
Aufsichtsrat nach billigem Ermessen berücksichtigt und können zu einer Reduzierung der einjährigen
variablen Vergütung führen, in schwerwiegenden Fällen sogar zu einer Reduzierung auf Null.
Bei einer Bewertung der Leistung durch den Aufsichtsrat mit 100 Prozent erhält das Vorstandsmitglied 80
Prozent der maximal möglichen einjährigen variablen Vergütung. Die Leistungsbewertung kann bis zu 120
Prozent betragen, was zu einer Auszahlung der maximal möglichen einjährigen variablen Vergütung führt.
Bei einer Leistungsbewertung von 80 Prozent erhält das Vorstandsmitglied 60 Prozent der maximal möglichen
einjährigen Vergütung. Bei einer Leistungsbewertung zwischen 80 und 100 Prozent bzw. zwischen 100 und 120
Prozent ist der auszuzahlende Betrag der einjährigen variablen Vergütung linear zu ermitteln. Bei einer
Leistungsbewertung mit weniger als 80 Prozent wird keine einjährige variable Vergütung gezahlt.
Die einjährige variable Vergütung wird jährlich im Dezember ausgezahlt. 2.5.3. Mehrjährige variable Vergütung
Die mehrjährige variable Vergütung bemisst sich nach den beiden folgenden Kriterien: Durchschnittliche
Entwicklung des Nettovermögenswertes (NVW) zuzüglich der ausgeschütteten Dividenden und korrigiert im
Fall von Kapitalmaßnahmen wie Kapitalerhöhungen oder Aktienrückkäufen (im Folgenden 'Wachstumsrate NVW')
sowie Gewinn vor Steuern aus dem Geschäftsbereich Fondsberatung (im Folgenden 'Vorsteuerergebnis
Fondsberatung'). Für die Bemessung beider Kriterien ist eine dreijährige Referenzperiode maßgeblich, die
die jeweils nächsten drei Geschäftsjahre umfasst. Maßgeblich ist die Zielerreichung bezüglich der zu
Beginn jedes Drei-Jahres-Zeitraums vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele für die beiden Kriterien. Das
Kriterium Wachstumsrate NVW fließt zu 75 Prozent in die Bemessung der mehrjährigen variablen Vergütung
ein, das Kriterium Vorsteuerergebnis Fondsberatung zu 25 Prozent. Die mehrjährige variable Vergütung kann
maximal 80 Prozent des Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen.
Die Erfüllung des Kriteriums Wachstumsrate NVW und die sich daraus ergebende mehrjährige variable
Vergütung werden wie folgt ermittelt, wobei die im Folgenden dargestellten Ziele und Zielerreichungsgrade
lediglich exemplarischen Charakter haben, da es auf die zu Beginn des jeweiligen Drei-Jahres-Zeitraums
vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele und Zielerreichungsgrade ankommt:
Multiplikator Wachstumsrate NVW für 75 Prozent des Maximalbetrags Zielerreichungsgrad (3-Jahres-Durchschnitt) der mehrjährigen variablen Vergütung Bis 5,9 Prozent 0,0 0 6,0 - 6,9 Prozent 0,1 75 Prozent 7,0 - 7,9 Prozent 0,2 80 Prozent 8,0 - 8,9 Prozent 0,3 85 Prozent 9,0 - 9,9 Prozent 0,4 90 Prozent 10,0 - 10,9 Prozent 0,5 95 Prozent 11,0 - 11,9 Prozent 0,6 100 Prozent 12,0 - 12,9 Prozent 0,7 105 Prozent 13,0 - 13,9 Prozent 0,8 110 Prozent 14,0 - 14,9 Prozent 0,9 115 Prozent 15,0 Prozent oder mehr 1,0 120 Prozent
Die Erfüllung des Kriteriums Vorsteuerergebnis Fondsberatung und die sich daraus ergebende mehrjährige
variable Vergütung werden wie folgt ermittelt, wobei die im Folgenden dargestellten Ziele und
Zielerreichungsgrade lediglich exemplarischen Charakter haben, da es auf die zu Beginn des jeweiligen
Drei-Jahres-Zeitraums vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele und Zielerreichungsgrade ankommt:
Vorsteuerergebnis Fondsberatung Multiplikator in Mio. Euro für 25 Prozent des Maximalbetrags Zielerreichungsgrad (3-Jahres-Durchschnitt) der mehrjährigen variablen Vergütung Bis 5,9 0,0 0 6 - 6,9 0,1 75 Prozent 7 - 7,9 0,2 80 Prozent 8 - 8,9 0,3 85 Prozent 9 - 9,9 0,4 90 Prozent 10 - 10,9 0,5 95 Prozent 11 - 11,9 0,6 100 Prozent 12 - 12,9 0,7 105 Prozent 13 - 13,9 0,8 110 Prozent 14 - 14,9 0,9 115 Prozent 15 oder mehr 1,0 120 Prozent
Die sich aus den beiden Kriterien ergebenden Werte der mehrjährigen variablen Vergütung werden addiert.
Etwaige Compliance-Verstöße oder sonstige Pflichtverletzungen des Vorstandsmitglieds werden vom
Aufsichtsrat nach billigem Ermessen berücksichtigt und können zu einer Reduzierung der mehrjährigen
variablen Vergütung führen, in schwerwiegenden Fällen sogar zu einer Reduzierung auf Null.
Die mehrjährige variable Vergütung wird jährlich im Dezember ausgezahlt. Bei unterjährigem Beginn eines
Vorstandsdienstvertrages erhält das Vorstandsmitglied die mehrjährige variable Vergütung für das
jeweilige Geschäftsjahr zeitanteilig. Für das Jahr des Ausscheidens wird keine mehrjährige variable
Vergütung gezahlt.
Für die ersten beiden Jahre des neuen Systems der mehrjährigen variablen Vergütung gilt folgende
Sonderregelung:
Vorstandsmitglieder, die bei Inkrafttreten des neuen Systems der mehrjährigen variablen Vergütung am 1. Oktober 2020 bereits im Amt waren, erhalten für das Geschäftsjahr 2020/2021 eine mehrjährige variable Vergütung in Höhe des geringeren Betrages, der sich bei Anwendung (i) des bis zum 30. September - 2020 geltenden mehrjährigen variablen Vergütungssystems oder (ii) des neuen Systems der mehrjährigen variablen Vergütung unter Zugrundelegung der * Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2020/2021 ergibt; und für das Geschäftsjahr 2021/2022 eine mehrjährige variable Vergütung in Höhe des geringeren Betrages, der sich bei Anwendung (i) des bis zum 30. September - 2020 geltenden mehrjährigen variablen Vergütungssystems oder (ii) des neuen Systems der mehrjährigen variablen Vergütung unter Zugrundelegung der Zielerreichung für die Geschäftsjahre 2020/2021 und 2021/2022 ergibt.
Vorstandsmitglieder, die bei Inkrafttreten des neuen Systems der mehrjährigen variablen
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January 14, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)