die Wahlvorschläge von Aktionären nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden
c) müssen. Diese Gründe sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.hellofreshgroup.com/hv
beschrieben.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen sind ausschließlich folgende Adressen
maßgeblich
HelloFresh SE - Rechtsabteilung - Saarbrücker Straße 37a 10405 Berlin E-Mail: cr@hellofresh.com
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Während der
virtuellen Hauptversammlung können keine Wahlvorschläge unterbreitet werden.
Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als
in der Versammlung gestellt, wenn der den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist (Artikel 2 § 1 Abs. 2
Satz 3 COVID-19-Abmilderungsgesetz).
Fragerecht gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Abmilderungsgesetz
Gemäß den Vorgaben des COVID-19-Abmilderungsgesetzes besteht für Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation
Fragen zu stellen, ohne dass dieses Fragerecht zugleich ein Auskunftsrecht im Sinne des §
131 AktG darstellt.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass alle Fragen vor der
Hauptversammlung und bis spätestens Montag, den 24. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ, im Wege
elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache unter Nutzung des passwortgeschützten
Online-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.hellofreshgroup.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen sind.
d)
Das Stellen von Fragen nach Ablauf der vorstehend genannten Frist und während der
virtuellen Hauptversammlung ist nicht vorgesehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt 'in'
der Versammlung, sofern nicht Fragen schon vorab auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://ir.hellofreshgroup.com/hv
beantwortet worden sind.
Der Vorstand entscheidet gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Abmilderungsgesetz -
abweichend von Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 131 AktG - nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Die Verwaltung kann Fragen und deren Beantwortung
zusammenfassen, wenn ihr dies sinnvoll erscheint. Die Fragesteller werden im Rahmen der
Fragenbeantwortung ggf. namentlich genannt, sofern diese der namentlichen Nennung nicht
ausdrücklich widersprochen haben.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Artikel 53 SE-VO in
Verbindung mit § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 AktG und Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3, Satz 2 und Satz 3 COVID-19-Abmilderungsgesetz stehen auf der folgenden Internetseite der
Gesellschaft unter:
e)
https://ir.hellofreshgroup.com/hv
zur Verfügung.
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft können die gesamte Hauptversammlung
(einschließlich ggf. der Beantwortung von vorab gestellten Fragen von Aktionären und Abstimmungen) am
Mittwoch, den 26. Mai 2021, ab 10:00 Uhr MESZ nach Eingabe der Zugangsdaten im passwortgeschützten
Online-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.hellofreshgroup.com/hv
verfolgen.
Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG der
Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen,
besteht nicht. Insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im
Sinne des Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Online-Portals und zur 9. Ausübung von Aktionärsrechten sind eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät erforderlich.
Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile
Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Für den Zugang zum Online-Portal benötigen Aktionäre ihre Stimmrechtskarte, die ihnen nach
ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt wird. Auf dieser Stimmrechtskarte befinden sich individuelle
Zugangsdaten, mit denen sich Aktionäre im Online-Portal anmelden können.
Weitere Einzelheiten zum Online-Portal werden den Aktionären zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte
mitgeteilt sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.hellofreshgroup.com/hv
zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft kann keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit und ständige
Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie für die jederzeitige Verfügbarkeit des Online-Portals
übernehmen. Die Gesellschaft empfiehlt den Aktionären daher, frühzeitig von den oben genannten
Möglichkeiten, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.
Widerspruch gegen Beschlüsse
Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder per Vollmachterteilung ausgeübt haben, wird
unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung eingeräumt. Der Widerspruch ist bis zum Ende der
Hauptversammlung über das Online-Portal unter
https://ir.hellofreshgroup.com/hv
im Wege der elektronischen Kommunikation zu Protokoll des Notars zu erklären. Hierfür ist im
Online-Portal die Schaltfläche 'Widerspruch einlegen' vorgesehen.
Aktionärshotline
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft können sich die
Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an
11. hellofresh_hv2021@linkmarketservices.de
wenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis einschließlich Freitag (außer an Feiertagen) zwischen
9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer +49 (89) 21027-220 zur
Verfügung.
Veröffentlichungen auf der Internetseite / Auslage in Geschäftsräumen / Ergänzende Informationen
gemäß § 124a AktG
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung insbesondere folgende
Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.hellofreshgroup.com/hv
abrufbar und liegen in den Geschäftsräumen der HelloFresh SE (Saarbrücker Straße 37a, 10405 Berlin)
zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:
Zu Tagesordnungspunkt 1:
Der festgestellte Jahresabschluss und der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020, der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 und der erläuternde Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB.
Zu Tagesordnungspunkt 10:
Der Bericht des Vorstandes gemäß Artikel 5 SE-VO in Verbindung mit § 203 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG.
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April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)