eine im Namen der Leifheit AG zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats zu marktüblichen Bedingungen geschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die die Leifheit AG trägt. Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat oder einem Aufsichtsratsausschuss nur einen Teil eines Geschäftsjahrs an, so werden die feste und erfolgsabhängige Vergütung nur zeitanteilig gewährt und die Maximalvergütung zeitanteilig gekürzt. Zusätzlich wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine langfristige variable Vergütungskomponente gewährt. Die teilnehmenden Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine einmalige Bonuszahlung, die von dem Erfüllungsgrad bestimmter Erfolgsziele über einen Dreijahreszeitraum sowie von dem jeweiligen Eigeninvestment der Mitglieder des Aufsichtsrats in Aktien der Leifheit AG abhängt. Die Bonuszahlung berechnet sich durch Multiplikation eines Multiplikators mit der von den Mitgliedern des Aufsichtsrats als Eigeninvestment erworbenen Zahl an Aktien multipliziert mit einem Referenzkurs. Der Multiplikator beträgt maximal 1,2. Bemessungskriterien der variablen Vergütung Kurzfristige variable Vergütung Die kurzfristige variable Vergütung beträgt 500,00 EUR für jeden Cent, um den das nach IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Periodenergebnis je Aktie (EPS) den a) vergleichbaren Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahrs überschreitet. Durch das Abstellen auf das Erfolgsziel EPS wird einerseits der Fokus auf den Ertrag gelegt und andererseits die Dividendenfähigkeit der Leifheit AG sichergestellt. Langfristige variable Vergütungskomponente Um an dieser Vergütungskomponente teilzunehmen, muss ein Mitglied des Aufsichtsrats ein Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft (Eigeninvestmentaktien) bis zum 31. Juli 2020 getätigt haben. Als Eigeninvestmentaktien gelten auch solche Aktien der Gesellschaft, die ein Mitglied des Aufsichtsrats bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 gehalten hat, und zwar selbst dann, wenn es im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht Mitglied des Aufsichtsrats war. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats kann mit einem Eigeninvestment von bis zu 10.000 Aktien teilnehmen, sein Stellvertreter mit bis zu 7.500 Aktien. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats können mit einem Eigeninvestment von bis zu 5.000 Aktien teilnehmen. Die Erfolgsziele, die jeweils zu 100 Prozent erreicht werden müssen, um gewertet zu werden, sind: durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Periodenergebnisses je Aktie - von mindestens 21 Prozent während des Zeitraums vom 1. Januar 2020 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ('Incentivierungsphase') (EPS-Ziel); durchschnittlich mehr als 15 Prozent ROCE während der Incentivierungsphase - (ROCE-Ziel); - durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Free Cashflow von mindestens 15 Prozent während der Incentivierungsphase (Free Cashflow-Ziel).
Basis für die Berechnung der jährlichen Wachstumsraten sind die Erfolgskennzahlen des
Geschäftsjahres 2019 zum 31. Dezember 2019. Liegt das EPS im Geschäftsjahr 2019 ausweislich
des geprüften und gebilligten Konzernabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019
unterhalb von 0,65 EUR je Aktie, ist als Basis für die Berechnung der jährlichen
Wachstumsraten des EPS ein Betrag von 0,65 EUR je Aktie in Ansatz zu bringen.
Die teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder haben nur dann einen Anspruch auf eine
Bonuszahlung, wenn sie wenigstens eines der Erfolgsziele zu 100 Prozent erreicht haben. Die 5. Bonuszahlung berechnet sich durch Multiplikation eines Multiplikators (Multiplikator) mit
der Zahl der Eigeninvestmentaktien multipliziert mit dem Referenzkurs.
Volle Erfüllung: Sind alle drei Erfolgsziele erreicht, beträgt der b) - Multiplikator 0,5. Teilweise Erfüllung: Sind nur zwei von drei Erfolgszielen erreicht, beträgt - der Multiplikator 0,33. Ist nur eines der drei Erfolgsziele erreicht, beträgt der Multiplikator 0,17. Übererfüllung des EPS-Ziels: Sind das Free Cashflow-Ziel und das ROCE-Ziel erreicht und beträgt die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des EPS während der Incentivierungsphase 21,8 Prozent oder mehr, beträgt der Multiplikator zwischen 0,66 und 1,2, wie in der folgenden Tabelle angegeben: - Durchschnittliche Multiplikator Wachstumsrate des EPS 21,8 % 0,66 23,6 % 0,83 25,3 % 1,01 26,9 % 1,20
Referenzkurs ist der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im
Xetra-Handel (oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten drei Monate der Incentivierungsphase. Übersteigt der volumengewichtete
Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate der
Incentivierungsphase 35,00 EUR, beträgt der Referenzkurs 35,00 EUR. Bei einer Änderung der
Aktienanzahl aufgrund eines Aktiensplits oder einer Aktienzusammenlegung wird der
Referenzkurs für die Berechnung der Bonuszahlung entsprechend angepasst; hierzu wird der
Referenzkurs mit der Zahl der Aktien vor dem Aktiensplit oder der Aktienzusammenlegung
dividiert und durch die Zahl der Aktien nach dem Aktiensplit oder der Aktienzusammenlegung
multipliziert. Auch im Falle einer solchen Anpassung beträgt der für die Berechnung
maßgebliche Referenzkurs maximal 35,00 EUR.
Mit der Anknüpfung der langfristigen variablen Vergütungskomponente an EPS, ROCE und
Free Cashflow kommt die Verantwortung des Aufsichtsrats für eine nachhaltige
Unternehmensentwicklung angemessen zum Ausdruck. Darüber hinaus besteht aufgrund der
langfristigen variablen Vergütung ein zusätzlicher Anreiz für die Aufsichtsratsmitglieder,
ihre Amtsausübung auf eine langfristig orientierte, erfolgreiche Entwicklung des
Unternehmens auszurichten.
Verfügbarkeit variabler Vergütungsbestandteile
Die Mitglieder des Aufsichtsrats können über die variablen Vergütungsbestandteile nach der jeweiligen
Fälligkeit frei verfügen.
Die kurzfristige variable Vergütung ist am dritten Werktag zu zahlen, der der Billigung des
Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat nachfolgt. 6. Hat ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied im Rahmen der langfristigen variablen Vergütungskomponente
einen Anspruch auf Bonuszahlung, wird dieser am Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2023 fällig. Ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied hat nur dann einen Anspruch auf
Bonuszahlung in voller Höhe, wenn es (i) die Eigeninvestmentaktien bei Ablauf der Incentivierungsphase
noch hält und, (ii) von gewissen Ausnahmen abgesehen ununterbrochen vom Beginn bis zum Ablauf der
Incentivierungsphase Mitglied des Aufsichtsrats war.
Aufschubzeiten für die Auszahlung von variablen Vergütungsbestandteilen sind nicht vorgesehen.
Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile
Der Anspruch auf die Zahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente steht unter der
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April 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)