eine im Namen der Leifheit AG zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats zu marktüblichen Bedingungen 
              geschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die die Leifheit AG trägt. 
              Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat oder einem Aufsichtsratsausschuss nur einen Teil eines 
              Geschäftsjahrs an, so werden die feste und erfolgsabhängige Vergütung nur zeitanteilig gewährt und die 
              Maximalvergütung zeitanteilig gekürzt. 
              Zusätzlich wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine langfristige variable Vergütungskomponente 
              gewährt. Die teilnehmenden Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine einmalige Bonuszahlung, die von dem 
              Erfüllungsgrad bestimmter Erfolgsziele über einen Dreijahreszeitraum sowie von dem jeweiligen 
              Eigeninvestment der Mitglieder des Aufsichtsrats in Aktien der Leifheit AG abhängt. Die Bonuszahlung 
              berechnet sich durch Multiplikation eines Multiplikators mit der von den Mitgliedern des Aufsichtsrats 
              als Eigeninvestment erworbenen Zahl an Aktien multipliziert mit einem Referenzkurs. Der Multiplikator 
              beträgt maximal 1,2. 
              Bemessungskriterien der variablen Vergütung 
                            Kurzfristige variable Vergütung 
                            Die kurzfristige variable Vergütung beträgt 500,00 EUR für jeden Cent, um den das nach 
                            IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Periodenergebnis je Aktie (EPS) den 
              a)            vergleichbaren Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahrs überschreitet. 
                            Durch das Abstellen auf das Erfolgsziel EPS wird einerseits der Fokus auf den Ertrag gelegt 
                            und andererseits die Dividendenfähigkeit der Leifheit AG sichergestellt. 
                            Langfristige variable Vergütungskomponente 
                            Um an dieser Vergütungskomponente teilzunehmen, muss ein Mitglied des Aufsichtsrats ein 
                            Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft (Eigeninvestmentaktien) bis zum 31. Juli 2020 
                            getätigt haben. Als Eigeninvestmentaktien gelten auch solche Aktien der Gesellschaft, die 
                            ein Mitglied des Aufsichtsrats bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung der 
                            Hauptversammlung vom 29. Mai 2019 gehalten hat, und zwar selbst dann, wenn es im Zeitpunkt 
                            des Erwerbs noch nicht Mitglied des Aufsichtsrats war. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
                            kann mit einem Eigeninvestment von bis zu 10.000 Aktien teilnehmen, sein Stellvertreter mit 
                            bis zu 7.500 Aktien. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats können mit einem 
                            Eigeninvestment von bis zu 5.000 Aktien teilnehmen. 
                            Die Erfolgsziele, die jeweils zu 100 Prozent erreicht werden müssen, um gewertet zu werden, 
                            sind: 
                                          durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Periodenergebnisses je Aktie 
                            -             von mindestens 21 Prozent während des Zeitraums vom 1. Januar 2020 bis zum 
                                          Ablauf des 31. Dezember 2022 ('Incentivierungsphase') (EPS-Ziel); 
                                          durchschnittlich mehr als 15 Prozent ROCE während der Incentivierungsphase 
                            -             (ROCE-Ziel); 
                            -             durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Free Cashflow von mindestens 15 
                                          Prozent während der Incentivierungsphase (Free Cashflow-Ziel). 

Basis für die Berechnung der jährlichen Wachstumsraten sind die Erfolgskennzahlen des

Geschäftsjahres 2019 zum 31. Dezember 2019. Liegt das EPS im Geschäftsjahr 2019 ausweislich

des geprüften und gebilligten Konzernabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019

unterhalb von 0,65 EUR je Aktie, ist als Basis für die Berechnung der jährlichen

Wachstumsraten des EPS ein Betrag von 0,65 EUR je Aktie in Ansatz zu bringen.

Die teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder haben nur dann einen Anspruch auf eine

Bonuszahlung, wenn sie wenigstens eines der Erfolgsziele zu 100 Prozent erreicht haben. Die 5. Bonuszahlung berechnet sich durch Multiplikation eines Multiplikators (Multiplikator) mit

der Zahl der Eigeninvestmentaktien multipliziert mit dem Referenzkurs.


                                          Volle Erfüllung: Sind alle drei Erfolgsziele erreicht, beträgt der 
              b)            -             Multiplikator 0,5. 
                                          Teilweise Erfüllung: Sind nur zwei von drei Erfolgszielen erreicht, beträgt 
                            -             der Multiplikator 0,33. Ist nur eines der drei Erfolgsziele erreicht, beträgt 
                                          der Multiplikator 0,17. 
                                          Übererfüllung des EPS-Ziels: Sind das Free Cashflow-Ziel und das ROCE-Ziel 
                                          erreicht und beträgt die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des EPS 
                                          während der Incentivierungsphase 21,8 Prozent oder mehr, beträgt der 
                                          Multiplikator zwischen 0,66 und 1,2, wie in der folgenden Tabelle angegeben: 
                            -             Durchschnittliche      Multiplikator 
                                          Wachstumsrate des EPS 
                                          21,8 %                 0,66 
                                          23,6 %                 0,83 
                                          25,3 %                 1,01 
                                          26,9 %                 1,20 

Referenzkurs ist der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im

Xetra-Handel (oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der

letzten drei Monate der Incentivierungsphase. Übersteigt der volumengewichtete

Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem

Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate der

Incentivierungsphase 35,00 EUR, beträgt der Referenzkurs 35,00 EUR. Bei einer Änderung der

Aktienanzahl aufgrund eines Aktiensplits oder einer Aktienzusammenlegung wird der

Referenzkurs für die Berechnung der Bonuszahlung entsprechend angepasst; hierzu wird der

Referenzkurs mit der Zahl der Aktien vor dem Aktiensplit oder der Aktienzusammenlegung

dividiert und durch die Zahl der Aktien nach dem Aktiensplit oder der Aktienzusammenlegung

multipliziert. Auch im Falle einer solchen Anpassung beträgt der für die Berechnung

maßgebliche Referenzkurs maximal 35,00 EUR.

Mit der Anknüpfung der langfristigen variablen Vergütungskomponente an EPS, ROCE und

Free Cashflow kommt die Verantwortung des Aufsichtsrats für eine nachhaltige

Unternehmensentwicklung angemessen zum Ausdruck. Darüber hinaus besteht aufgrund der

langfristigen variablen Vergütung ein zusätzlicher Anreiz für die Aufsichtsratsmitglieder,

ihre Amtsausübung auf eine langfristig orientierte, erfolgreiche Entwicklung des

Unternehmens auszurichten.

Verfügbarkeit variabler Vergütungsbestandteile

Die Mitglieder des Aufsichtsrats können über die variablen Vergütungsbestandteile nach der jeweiligen

Fälligkeit frei verfügen.

Die kurzfristige variable Vergütung ist am dritten Werktag zu zahlen, der der Billigung des

Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat nachfolgt. 6. Hat ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied im Rahmen der langfristigen variablen Vergütungskomponente

einen Anspruch auf Bonuszahlung, wird dieser am Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im

Geschäftsjahr 2023 fällig. Ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied hat nur dann einen Anspruch auf

Bonuszahlung in voller Höhe, wenn es (i) die Eigeninvestmentaktien bei Ablauf der Incentivierungsphase

noch hält und, (ii) von gewissen Ausnahmen abgesehen ununterbrochen vom Beginn bis zum Ablauf der

Incentivierungsphase Mitglied des Aufsichtsrats war.

Aufschubzeiten für die Auszahlung von variablen Vergütungsbestandteilen sind nicht vorgesehen.

Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile

Der Anspruch auf die Zahlung der langfristigen variablen Vergütungskomponente steht unter der

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April 21, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)