bspw. aus den Nachhaltigkeits-Zielfeldern Management oder Geschäft (u. a. Ethik und Integrität,
Produktentwicklung, Datenschutz und -sicherheit) abgeleitet werden.
Der Aufsichtsrat legt jährlich für das bevorstehende Geschäftsjahr anspruchsvolle Schwellen-, Ziel-
und Cap-Werte für jedes Leistungskriterium fest. Die Zielwerte werden aus der operativen bzw.
strategischen Planung von Scout24 abgeleitet und entsprechen 100 % Zielerreichung. Wird ein gesetztes
Ziel so verfehlt, dass der Schwellenwert unterschritten wird, entfällt die Komponente des STI. Somit kann
der STI auch vollständig entfallen, wenn die Schwellwerte von allen Leistungskriterien verfehlt werden.
Die Bonuskurven sehen für die finanziellen Ziele und quantitative Nachhaltigkeitsziele schematisch wie
folgt aus:
Alternativ können die Bonuskurven für quantitative Nachhaltigkeitsziele schematisch wie folgt
ausgestaltet sein:
Der Aufsichtsrat strebt an, das Nachhaltigkeitsziel als quantitatives Ziel zu definieren. Sollte dies
nicht sinnvoll möglich sein, kann der Aufsichtsrat qualitative Ziele festlegen. Die Bonuskurven für
etwaige qualitative Leistungskriterien sind schematisch wie folgt aufgebaut:
Die Höhe des STI eines Geschäftsjahrs wird vom Aufsichtsrat anhand der Zielerreichung der
Leistungskriterien nach der Billigung des entsprechenden Konzernjahresabschlusses bestimmt. Dies erfolgt
über einen Ist-Ziel-Vergleich für die quantitativen Ziele bzw. über die Beurteilung des Aufsichtsrats in
seinem pflichtgemäßen Ermessen für die qualitativen Ziele. Unter Berücksichtigung der jeweiligen
Gewichtung der Leistungskriterien wird die Gesamtzielerreichung bestimmt, die mit dem Zielbetrag
multipliziert wird, um den Auszahlungsbetrag zu bestimmen. Der Auszahlungsbetrag ist auf 200 % des
Zielbetrags begrenzt. Die Auszahlung erfolgt im Anschluss an die entsprechenden Feststellungen des
Aufsichtsrats.
3.3.2. PERFORMANCE SHARE UNITS (LTI)
Der aktienbasierte LTI in Form von Performance Share Units (PSUs) wird jährlich als Tranche gewährt.
Der Zielbetrag jeder Tranche wird zu Beginn der Laufzeit durch den durchschnittlichen Aktienkurs der
Scout24 AG (arithmetisches Mittel der XETRA-Schlusskurse der letzten 30 Handelstage vor Beginn der
Performanceperiode) dividiert, um eine Anzahl bedingt zugeteilter PSUs zu ermitteln. Die Anzahl der PSUs
kann sich in Abhängigkeit der Zielerreichung der Leistungskriterien erhöhen oder verringern, während der
Wert pro PSU von der Entwicklung des Aktienkurses innerhalb der vierjährigen Performanceperiode abhängig
ist. Die Anzahl der PSUs kann auch komplett entfallen, wenn die Untergrenze der gesetzten Ziele verfehlt
wird.
Die maßgeblichen, gleichgewichteten Leistungskriterien sind das Umsatzwachstum, das ooEBITDA-Wachstum
sowie ein nicht-finanzielles Strategieziel, das für alle Vorstandsmitglieder gilt und für jede Tranche
vom Aufsichtsrat festgelegt wird. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der aktienbasierten PSU gegen ein
zusätzliches aktienbasiertes Leistungskriterium entschieden, da die PSUs bereits aktienbasiert sind und
der Aktienkurs sich somit übergreifend auf die Auszahlung im LTI auswirkt. Zudem haben die
Vorstandsmitglieder im Rahmen der Share Ownership Guideline mindestens eine Netto-Jahresfestvergütung in
Aktien der Scout24 AG gebunden (siehe Abschnitt 3.4.2), sodass die Interessen zwischen Aktionären und
Vorstandsmitgliedern stark angeglichen werden.
Das Umsatzwachstum kann absolut als durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (Compound Annual Growth
Rate - CAGR) oder alternativ als relative Outperformance im Verhältnis zu relevanten
Vergleichsunternehmen definiert werden. Im Falle einer Anknüpfung an die relative Outperformance werden
im Vergütungsbericht des ersten Jahres der entsprechenden Performanceperiode weitere Angaben zu den
Vergleichsunternehmen gemacht. Das ooEBITDA-Wachstum ist als CAGR definiert. Die Definition des
nicht-finanziellen Strategieziels kann sich zwischen den Tranchen unterscheiden und wird im
Vergütungsbericht des jeweiligen Geschäftsjahrs veröffentlicht.
Den Kern der Wachstumsstrategie der Scout24 AG bildet ein nachhaltiges und profitables Wachstum und
damit die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der aktienbasierte LTI trägt zur Förderung der
Geschäftsstrategie bei, indem er die Steigerung der zentralen finanziellen Wachstums-Kennzahlen (Umsatz
und ooEBITDA) honoriert. Unsere Aktionäre erfahren die Steigerung des Unternehmenswerts in Form der
Aktienkurssteigerung und Dividenden. Durch die Berücksichtigung der absoluten Aktienkursentwicklung sowie
der Dividende werden die Interessen der Aktionäre und der Vorstandsmitglieder wesentlich miteinander
verknüpft. Strategische Initiativen, die sich in der Performanceperiode nur mittelbar auf finanzielle
Kennzahlen oder den Aktienkurs auswirken, aber über den LTI hinaus wertstiftend sind, werden über das
nicht-finanzielle Strategieziel im LTI berücksichtigt. Das Strategieziel kann bspw. aus den Metriken zur
Steuerung des Immobilienscout24-Geschäfts (u. a. Anzahl der Listings, Unique Monthly Visitors) abgeleitet
werden. Insgesamt wird damit der Anreiz geschaffen, den Unternehmenswert langfristig und nachhaltig zu
steigern.
Der Aufsichtsrat legt jährlich für die bevorstehende Tranche anspruchsvolle Schwellen-, Ziel- und
Cap-Werte für jedes Leistungskriterium fest, die über die gesamte vierjährige Laufzeit der Tranche
Gültigkeit haben. Die Zielwerte orientieren sich an der langfristigen Planung der Scout24 AG bzw. an der
zu erwartenden Entwicklung im Vergleich zu relevanten Unternehmen und entsprechen 100 % Zielerreichung.
Wird der Schwellenwert bei einem Leistungskriterium unterschritten, entfällt die Komponente des LTI.
Somit kann der LTI auch vollständig entfallen, wenn die Schwellwerte von allen Leistungskriterien
verfehlt werden. Bei deutlicher Übererfüllung der gesetzten Ziele ist die Zielerreichung auf 200 %
begrenzt.
Die Bonuskurven sehen für das Umsatz- und ooEBITDA-Wachstum schematisch wie folgt aus:
Die Bonuskurve für das nicht-finanzielle Strategieziel sieht schematisch wie folgt aus:
Die Zielerreichung der Leistungskriterien wird vom Aufsichtsrat nach der Billigung des für das letzte
Geschäftsjahr der Performanceperiode relevanten Konzernjahresabschlusses bestimmt. Für das Umsatzwachstum
und das ooEBITDA-Wachstum erfolgt dies über einen Ist-Ziel-Vergleich, während der Aufsichtsrat die
Zielerreichung für das nicht-finanzielle Strategieziel in seinem pflichtgemäßen Ermessen feststellt.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung der Leistungskriterien wird die Gesamtzielerreichung
bestimmt. Diese wird mit den bedingt zugeteilten PSUs multipliziert, um die finale Anzahl PSUs zu
bestimmen, die anschließend zzgl. Dividende mit dem durchschnittlichen Aktienkurs am Ende der
Performanceperiode (arithmetisches Mittel der XETRA-Schlusskurse der letzten 30 Handelstage vor Ende der
Performanceperiode) multipliziert wird, um den Auszahlungsbetrag zu bestimmen, der auf 300 % des
Zielbetrags begrenzt ist. Die Auszahlung erfolgt im Anschluss an die entsprechenden Feststellungen des
Aufsichtsrats.
Berücksichtigung außergewöhnlicher Ereignisse und Entwicklungen
Gemäß der Empfehlung in G.11 DCGK hat der Aufsichtsrat in zu begründenden Sonderfällen (bspw. einer
Akquisition eines Unternehmens oder einer Veräußerung von Teilen eines Unternehmens) die Möglichkeit,
außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen bei der Feststellung der Zielerreichung im STI und LTI
angemessen zu berücksichtigen. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen gelten ausdrücklich nicht als
außergewöhnliche Entwicklungen. Sofern der Aufsichtsrat von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, wird dies
in dem entsprechenden Vergütungsbericht offengelegt.
3.4. SONSTIGES
3.4.1. MALUS UND CLAWBACK
Die variable Vergütung - sowohl STI als auch LTI - der Vorstandsmitglieder unterliegt Malus- und
Clawback-Bedingungen. Im Fall einer schwerwiegenden Verletzung der Sorgfaltspflichten eines
Vorstandsmitglieds gemäß § 93 AktG (einschließlich entsprechender Verstöße gegen den Code of Conduct, die
eine Verletzung des § 93 AktG darstellen) oder der dienstvertraglichen Pflichten kann der Aufsichtsrat
noch nicht ausgezahlte variable Vergütung teilweise oder vollständig einbehalten (Malus) und bereits
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May 26, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)