Das zweithöchste europäische Gericht hat am Mittwoch die Klage des TikTok-Eigentümers ByteDance gegen seine Einstufung als Gatekeeper im Rahmen der bahnbrechenden EU-Tech-Vorschriften abgewiesen und damit den EU-Kartellbehörden Auftrieb gegeben.

Unternehmen, die gemäß dem Digital Markets Act (DMA) als Gatekeeper bezeichnet werden, unterliegen einer Liste von Geboten und Verboten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Konkurrenten und mehr Auswahl für die Verbraucher zu gewährleisten.

"Das Gericht weist die Klage von Bytedance (TikTok) gegen die Entscheidung der Kommission, das Unternehmen als Gatekeeper zu bezeichnen, ab", so das Gericht in Luxemburg.

Die Rechtssache lautet T-1077/23 Bytedance gegen Kommission. (Berichterstattung durch Foo Yun Chee; Bearbeitung durch Philip Blenkinsop)