Unternehmen, die gemäß dem Digital Markets Act (DMA) als Gatekeeper bezeichnet werden, unterliegen einer Liste von Geboten und Verboten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Konkurrenten und mehr Auswahl für die Verbraucher zu gewährleisten.
"Das Gericht weist die Klage von Bytedance (TikTok) gegen die Entscheidung der Kommission, das Unternehmen als Gatekeeper zu bezeichnen, ab", so das Gericht in Luxemburg.
Die Rechtssache lautet T-1077/23 Bytedance gegen Kommission. (Berichterstattung durch Foo Yun Chee; Bearbeitung durch Philip Blenkinsop)