Die Vereinbarung betrifft die Tschechische Republik, Dänemark, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden, so die EZB in einer Erklärung.

"Einige Banken, die von der EZB beaufsichtigt werden, haben Tochtergesellschaften in diesen Mitgliedstaaten oder haben beträchtliche Kreditengagements gegenüber diesen Mitgliedstaaten und üben einen wesentlichen Teil ihrer Aktivitäten dort aus", so die EZB.