Brüssel, 10. Januar 2017

Die Kommission legt heute ein ehrgeiziges und ausgewogenes Maßnahmenpaket vor, das es Unternehmen und Freiberuflern erleichtern wird, Dienstleistungen für einen potenziellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen in der EU zu erbringen.

Diese neuen Impulse für den Dienstleistungssektor werden Verbrauchern, Arbeitssuchenden und Unternehmen zugutekommen und das Wirtschaftswachstum in Europa ankurbeln.

Die heutigen Vorschläge, die zum Fahrplan der Binnenmarktstrategie gehören, setzen Präsident Junckers politische Verpflichtung um, das gesamte Potenzial des Binnenmarkts freizusetzen. Dieser soll so den europäischen Unternehmen als Sprungbrett für ihre Entfaltung auf dem Weltmarkt dienen. Der Europäische Rat bekräftigte diese Zielsetzung in seinen Schlussfolgerungen von Dezember 2015, Juni 2016 und Dezember 2016. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen es Dienstleistern erleichtern, administrative Hürden zu überwinden. Außerdem helfen sie den Mitgliedstaaten dabei, übermäßig belastende oder nicht mehr zeitgemäße Anforderungen für Freiberufler, die im Inland oder grenzüberschreitend tätig sind, zu ermitteln. Statt bestehende EU-Vorschriften im Dienstleistungsbereich zu ändern, konzentriert sich die Kommission vielmehr darauf, sicherzustellen, dass diese Regeln besser angewandt werden. Denn durch die Nutzung ihres vollen Potenzials würde die EU-Wirtschaft nachweislich einen enormen Wachstumsschub erhalten.

Jyrki Katainen, für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständiger Vizepräsident der Kommission, erklärte: 'Hindernisse für den Handel mit Dienstleistungen sind auch Hindernisse für die Wettbewerbsfähigkeit. Eine bessere Nutzung des Binnenmarktes für Dienstleistungen wird europäische Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Wachstum über Grenzen hinweg unterstützen. Das führt zu einem breiteren Angebot und besseren Preisen, während gleichzeitig die hohen Standards für den Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern gewahrt bleiben. Heute schlagen wir vereinfachte Verfahren für grenzüberschreitende Dienstleister vor ebenso wie eine neue und moderne Art, wie Mitgliedstaaten bei der Regulierung ihrer Dienstleistungssektoren zusammenarbeiten können.'

Elżbieta Bieńkowska, für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliches Kommissionsmitglied, stellte hierzu fest: 'Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen 90 % aller neuen Arbeitsplätze. Doch der Binnenmarkt, den wir meist als selbstverständlich hinnehmen, ohne uns seines vollen Werts bewusst zu sein, funktioniert im Dienstleistungssektor nicht richtig. Dadurch verschenken wir ein riesiges Potenzial für Beschäftigung und Wachstum. Heute geben wir dem Dienstleistungssektor neue Impulse, um Europa in ein globales Drehkreuz zu verwandeln, das neue Dienstleistungen erbringt, erwirbt und entwickelt.'

Die Kommission hat die folgenden vier konkreten Initiativen auf den Weg gebracht:

  • Eine neue Elektronische Europäische Dienstleistungskarte: Ein vereinfachtes elektronisches Verfahren wird es Unternehmensdienstleistern (z. B. Ingenieurbüros, IT-Berater, Messeveranstalter) und Baudienstleistern erleichtern, die Verwaltungsformalitäten zu erfüllen, die für eine Dienstleistungstätigkeit im Ausland vorgeschrieben sind. Dienstleistungserbringer haben damit einen einzigen Ansprechpartner in ihrem Heimatland und in ihrer eigenen Sprache. Dieser prüft die erforderlichen Informationen und leitet sie an den Aufnahmemitgliedstaat weiter. Der Aufnahmemitgliedstaat bleibt zuständig für die Anwendung der nationalen Vorschriften und für die Entscheidung, ob der Antragsteller in seinem Hoheitsgebiet Dienstleistungen anbieten darf. Die bestehenden Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der Arbeitnehmer bleiben von der elektronischen Karte unberührt.
  • Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für freiberuflich erbrachte Dienstleistungen: Etwa 50 Mio. Menschen, also 22 % aller Erwerbstätigen in Europa, arbeiten in Berufen, deren Ausübung an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden ist oder in denen das Führen eines bestimmten Titels geschützt ist, z. B. Apotheker oder Architekten. Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, ist die Reglementierung häufig gerechtfertigt. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird. Das wirkt sich auch zum Nachteil der Verbraucher aus. Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig; dies ist nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind. Die Kommission will ein einheitliches und konsequentes Vorgehen sicherstellen, indem sie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschlägt und einfach und klar darlegt, wie die Mitgliedstaaten bei dieser umfassenden und transparenten Prüfung vorgehen müssen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.
  • Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung freier Berufe: Die gegenseitigen Bewertungen, die von den Mitgliedstaaten zwischen 2014 und 2016 durchgeführt wurden, ergaben, dass in den Ländern, die ihren Dienstleistungsmarkt liberalisiert haben (z. B. Italien, Polen, Portugal, Spanien) günstigere Preise und eine größeren Auswahl an Dienstleistungen herrschen, ohne dass die hohen Standards für Verbraucher und Arbeitnehmer dadurch beeinträchtigt werden. Die Kommission legt heute Leitlinien zum Reformbedarf der Mitgliedstaaten bei der Reglementierung freiberuflich erbrachter Dienstleistungen mit hohem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial vor; dazu gehören die Tätigkeiten von Architekten, Ingenieuren, Juristen, Rechnungsprüfern, Patentanwälten, Immobilienmaklern und Fremdenführern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zu prüfen, ob die für diese freien Berufe geltenden Auflagen die von ihnen erklärten nationalen politischen Ziele erfüllen. Dieser Leitfaden ergänzt die Bewertungen im Rahmen des Europäischen Semesters, indem speziell auf Anforderungen eingegangen wird, die für diese Berufe gelten.
  • Verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen: Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten ohnehin verpflichtet, der Kommission die Änderungen zu nationalen Rechtsvorschriften für Dienstleistungen zu melden, damit das Exekutivorgan der EU und die anderen Mitgliedstaaten etwaige Bedenken aufgrund möglicher Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht bereits in einem frühen Stadium geltend machen können. Heute schlägt die Kommission Verbesserungen an diesem Mechanismus vor, um das Verfahren zeitsparender, effektiver und transparenter zu machen.

Hintergrundinformationen

Dienstleistungen machen zwar zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen etwa 90 % der neuen Arbeitsplätze, dennoch bleibt der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das Produktivitätswachstum des Sektors ist gering, und die übrigen Länder der Welt holen auf. Es bestehen noch Hindernisse für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen, was höhere Preise und eine geringere Auswahl für die Verbraucher bedeutet. Zudem hängt die Leistungsfähigkeit der Industrie immer stärker von der Wettbewerbsfähigkeit des Dienstleistungssektors ab. Hindernisse für den Handel mit Dienstleistungen im Binnenmarkt sind daher auch Hemmnisse für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der EU. Um diesen Trend umzukehren und zusätzliche Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen, müssen die Mitgliedstaaten die Entwicklung der Dienstleistungswirtschaft ankurbeln und das Potenzial des Binnenmarkts für Dienstleistungen besser nutzen.

Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen - MEMO/17/11

Vorschlag für eine Elektronische Europäische Dienstleistungskarte

Vorschlag für ein Meldeverfahren für Dienstleistungen

Vorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung

Leitlinien zu Reformempfehlungen für die Reglementierung freiberuflich erbrachter Dienstleistungen

Factsheet

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 10 January 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 10 January 2017 15:14:04 UTC.

Originaldokumenthttp://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/17/23&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

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