Brüssel, 10. Januar 2017

Als Teil ihrer im Mai 2015 vorgestellten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt hat die Europäische Kommission heute politische und rechtliche Konzepte vorgeschlagen, um die europäische Datenwirtschaft voranzubringen.

Als Teil ihrer im Mai 2015 vorgestellten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt hat die Europäische Kommission heute politische und rechtliche Konzepte vorgeschlagen, um die europäische Datenwirtschaft voranzubringen.

Die Kommission widmet sich diesem Thema, weil die EU derzeit nicht ihr gesamtes Datenpotenzial ausschöpft. Um dies zu ändern, müssen ungerechtfertigte Beschränkungen des freien, grenzüberschreitenden Datenverkehrs beseitigt und die in verschiedenen Bereichen herrschende Rechtsunsicherheit behoben werden. Die Kommission stellte heute politische und rechtliche Konzepte vor, mit denen die europäische Datenwirtschaft vorangebracht werden soll. Außerdem leitete sie zwei öffentliche Konsultationen ein und nahm Gespräche mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern auf, um die nächsten Schritte zu konkretisieren.

'Es sollte ein freier Datenfluss zwischen Standorten, über Grenzen hinweg und innerhalb eines einheitlichen Datenraums möglich sein', erklärte Andrus Ansip, für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident. In Europa werden Datenfluss und Datenzugang oft durch Datenlokalisierungsvorschriften oder andere technische und rechtliche Beschränkungen behindert. Wenn unsere Datenwirtschaft Wachstum und Beschäftigung hervorbringen soll, müssen Daten genutzt werden. Dafür müssen sie allerdings verfügbar sein und analysiert werden können. Um das Potenzial der Datenwirtschaft auszuschöpfen, brauchen wir einen koordinierten, europäischen Ansatz, der auf wirksamen EU-Vorschriften zum Schutz von Privatsphäre und personenbezogenen Daten beruht.'

Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, erklärte: 'Daten halten die New Economy in Gang. Um sicherzustellen, dass Europa in der neuen Ära der gewerblichen Wirtschaft erfolgreich ist, brauchen wir einen soliden, vorhersehbaren Rechtsrahmen für die Datenströme im Binnenmarkt. Klare Regeln für Datenzugang, Datensicherheit und Haftungsfragen sind für europäische Unternehmen, KMU und Start-ups von zentraler Bedeutung, denn nur damit können sie das Wachstumspotenzial des Internets der Dinge voll ausschöpfen. Statt digitale Grenzzäune zu ziehen, sollten wir uns darauf konzentrieren, eine europäische Datenwirtschaft zu schaffen, die voll in die globale Datenwirtschaft integriert ist und mit ihr mithalten kann.'

In ihrer Mitteilung schlägt die Kommission interessierten Mitgliedstaaten außerdem vor, sich an grenzüberschreitenden Projekten zu beteiligen, die sich mit neu auftretenden Fragen der Datenproblematik unter realen Bedingungen befassen. In manchen Mitgliedstaaten gibt es bereits Projekte im Bereich der kooperativen, vernetzten, automatisierten Mobilität (CAD), in deren Rahmen Fahrzeuge miteinander und mit der Verkehrsinfrastruktur kommunizieren. Die Kommission beabsichtigt, bei diesen Projekten anzusetzen und die rechtlichen Implikationen von Datenzugang und Haftung durchzutesten.

Das Volumen der Datenwirtschaft der EU wurde 2015 auf 272 Mrd. EUR geschätzt (mit einem jährlichen Zuwachs von 5,6 %) und könnte bis 2020 7,4 Mio. Menschen in der EU Beschäftigung bieten. Daten können unseren Alltag in fast allen Bereichen verbessern: ob bei der Geschäftsanalyse oder der Wettervorhersage, ob in der Medizin - in der die neue Ära eine auf den Patienten zugeschnittene Versorgung ermöglichen wird - oder im Verkehr durch sicherere Straßen und weniger Staus. Deshalb stellt die Mitteilung der Kommission die Rolle des freien Datenverkehrs in der EU in den Mittelpunkt.

Studien deuten zudem auf zahlreiche rechtliche bzw. verwaltungstechnische Beschränkungen hin, vor allem in der Form der Verpflichtung zur Datenverarbeitung im Inland, die den gesamten europäischen Datenmarkt behindern. Würden diese Hemmnisse aus dem Weg geräumt, könnte dies das BIP um bis zu 8 Mrd. EUR erhöhen (siehe Studie).

All diese Initiativen beruhen auf strengen Datenschutzvorschriften (der im vergangenen Jahr angenommenen Datenschutz-Grundverordnung) und sollen die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (siehe heutigen Vorschlag für eine Verordnung über die Privatsphäre und die elektronische Kommunikation) sicherstellen, denn das Fundament der Datenwirtschaft ist Vertrauen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU umfassend, darunter auch die Verarbeitung maschinell generierter oder industrieller Daten, die sich konkret auf eine bestimmte natürliche Person beziehen oder mit denen eine bestimmte natürliche Person identifiziert werden kann. Durch einheitliche, hohe Standards im Datenschutz gewährleistet sie den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU. Die DS-GVO gilt jedoch weder für nicht personenbezogene Daten, die industriell oder maschinell erzeugt wurden, noch für Beschränkungen des freien Verkehrs personenbezogener Daten aufgrund von anderen Faktoren als dem Datenschutz, wie z. B. Steuer- oder Rechnungslegungsvorschriften.

Damit die europäische Wirtschaft das Potenzial der Daten voll ausschöpfen kann, wird die Kommission

  • strukturierte Dialoge mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern führen, um die Verhältnismäßigkeit der Datenlokalisierungsanforderungen zu erörtern. Unter anderem sollen weitere Fakten zum Wesen dieser Beschränkungen und zu deren Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere KMU und Start-ups sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, zusammengetragen werden;
  • falls nötig Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen und weitere Initiativen starten, um ungerechtfertigten bzw. unverhältnismäßigen Datenlokalisierungsanforderungen entgegenzuwirken.

Die Kommission hat sich ferner mit Aspekten der Rechtsunsicherheit befasst, die durch neu aufgekommene Probleme in der Datenwirtschaft entstanden sind, und holt derzeit Standpunkte zu möglichen politischen und rechtlichen Antworten auf diese Problematik ein.

  • Datenzugang und -übermittlung. Die großflächige Nutzung nicht personenbezogener, maschinell generierter Daten kann großartige Innovationen, Start-ups und Geschäftsmodelle 'Made in Europe' hervorbringen.
  • Haftung bei Datenprodukten und ‑diensten. Die geltenden europäischen Haftungsvorschriften werden den heutigen Datenprodukten und ‑diensten nicht gerecht.
  • Datenübertragbarkeit. Die Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten ist derzeit kompliziert, beispielsweise in Fällen, in denen ein Unternehmen große Mengen seiner Daten von einem Cloud-Diensteanbieter auf einen anderen übertragen will.

Hintergrund

Der heutige Aktionsplan wird - wie vom Europäischen Rat im Dezember 2016 (Schlussfolgerungen) gefordert - dazu beitragen, die verbleibenden Hindernisse innerhalb des Binnenmarkts zu beseitigen. Der digitale Binnenmarkt soll mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten so bald wie möglich vollendet werden. Die heutigen Initiativen werden dazu beitragen, die künftige politische Agenda zur europäischen Datenwirtschaft auszugestalten. Die Konsultation zur Schaffung der europäischen Datenwirtschaft wird bis zum 26. April 2017 laufen und in die für später im Jahr geplante Initiative der Kommission zur europäischen Datenwirtschaft einfließen. Die Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte endet am 26. April 2017. Sie richten sich an Akteure, die nicht personenbezogene Daten erzeugen und erheben sowie an die Nutzer solcher Daten (insbesondere von Maschinen oder Sensoren erzeugte Rohdaten). Hierzu gehören Unternehmen aller Größenordnungen, Hersteller und Nutzer von vernetzten Geräten, Betreiber und Nutzer von Online-Plattformen, Informationsbroker sowie Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und Verbraucher.

Weitere Informationen:

Factsheet: Eine europäische Datenwirtschaft schaffen - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Mitteilung 'Eine europäische Datenwirtschaft schaffen'

Website - Öffentliche Anhörung

#dataeconomy

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 10 January 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 10 January 2017 15:14:04 UTC.

Originaldokumenthttp://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/17/5&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

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