Brüssel, 15. Januar 2016

Erklärung des EU-Kommissars für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, der EU-Kommissarin für Handel, Cecilia Malmström, und des EU-Kommissars für Landwirtschaft, Phil Hogan.

'Wir freuen uns über die Veröffentlichung des Regelungsentwurfs durch das US-Landwirtschaftsministerium, da wir diesen für einen notwendigen Schritt zur Erleichterung des Exports von Äpfeln und Birnen aus der Europäischen Union in die USA halten. Die verstärkten Bemühungen der Kommission in ihren Kontakten zu den US-amerikanischen Behörden haben somit erfreuliche Auswirkungen gezeigt. Für die europäischen Obstbauern, von denen viele infolge der 2014 verhängten russischen Sanktionen praktisch über Nacht ihre wichtigsten Exportmärkte verloren haben, wird dies eine erhebliche Erleichterung bedeuten. Zwar wird die geplante Öffnung des US-Marktes die Auswirkungen der Sanktionen nicht vollständig ausgleichen; ein neuer Absatzmarkt für seine Produkte wird dem Landwirtschaftssektor jedoch jedenfalls helfen.

Jetzt würden wir es begrüßen, wenn möglichst schnell alle verbleibenden rechtlichen und verwaltungstechnischen Schritte unternommen werden könnten, die nötig sind, um weitere konkrete Vorteile für die EU-Obsterzeuger zu erreichen. Wenn alle Beteiligten sich weiterhin bemühen, sollte es möglich sein, den Zugang zum US-Markt rechtzeitig für die diesjährige Ernte zu eröffnen, also bis September 2016.'

Hintergrund

Das Ersuchen um leichteren Zugang zum US-Markt für acht Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen und Portugal) ist bereits seit 2007 anhängig. Das Anliegen ist heute wichtiger denn je, weil die 2014 als Reaktion auf die Ukraine-Krise verhängten russischen Sanktionen die Obstbauern in der EU hart getroffen haben. Polen und Belgien haben beispielsweise praktisch über Nacht 50 % ihrer Exporte verloren.

Die Kommission hat ihre Bemühungen zur Lösung des Problems durch intensive Kontakte mit den US-amerikanischen Behörden auf höchster Ebene verstärkt; jetzt zeigen diese Bemühungen konkrete Ergebnisse. Die EU und das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) haben sich auf ein spezielles Protokoll mit technischen und phytosanitären Maßnahmen geeinigt, die von den Erzeugern und zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zu treffen sind. Der Regelungsentwurf, der zwecks Konsultation der Öffentlichkeit veröffentlicht wird, stellt den nächsten Schritt dar.

Es sollte möglich sein, vor Beginn der Erntesaison im September 2016 eine abschließende Genehmigung zu erreichen; dafür ist aber volles Engagement sämtlicher Beteiligten erforderlich.

Der Wert der Exporte wird auf relativ bescheidene 10 Mio. EUR geschätzt, was einem Marktanteil von 0,5 % entspricht; dennoch bedeutet dies eine Erleichterung für die krisengebeutelte Branche und eröffnen Spielräume im Fall von Angebotsfluktuationen.

Äpfel und Birnen aus den USA haben gemäß den EU-Vorschriften Zugang zum EU-Markt.

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