SCHLESWIG (dpa-AFX) - Der kommunale Finanzausgleich in Schleswig-Holstein ist im Kern verfassungskonform, Teile des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) müssen aber nachgebessert werden. Zu diesem Schluss kommt das Landesverfassungsgericht in zwei am Freitag gemeinsam verkündeten Urteilen. Der Gesetzgeber habe nun bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, die verfassungswidrige Rechtslage durch eine Neuregelung zu beseitigen, sagte Gerichtspräsident Bernhard Flor in Schleswig. Die betroffenen Bestimmungen blieben bis zu diesem Zeitpunkt weiter anwendbar. Eine Reihe von weiteren Angriffen auf das Gesetz wurden zurückgewiesen.

Geklagt hatten die Landtagsfraktionen von CDU, FDP und Piraten sowie die Kreise Ostholstein, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Zentrale Fragen waren die Ermittlung der Gesamthöhe des Finanzausgleiches und die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Gruppen kommunaler Aufgabenträger, also Kreise, Gemeinden und kreisfreie Städte.

Der Gesetzgeber habe nicht ausreichend begründet, wie er die Bedarfe von Land und Kommunen berechnet hat, sagte Flor. Also ob der Anteil, den die Kommunen von den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln bekommen, gerecht ermittelt und ein bedarfsorientierter Vergleich vorgenommen worden ist. Daraus folgt: Die Regelungen über die Höhe der Finanzausgleichsmasse stehen nicht im Einklang mit der Landesverfassung. Einen Verstoß gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot erkannte das Gericht indes nicht.

Nach der Urteilsverkündung sahen sich alle Seiten als Gewinner. Innenstaatssekretärin Manuela Söller-Winkler, sagte in Schleswig, im Wesentlichen habe das Gericht das Gesetz bestätigt. Ob sich die Summe verändern muss, die das Land an die kommunale Ebene zahle, bleibe abzuwarten. "Das Gericht hat nicht gesagt, dass die Summe sich ändern muss." Dieses Jahr erhalten die Kommunen rund 1,7 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich.

"Das Urteil zeigt, dass die Reform grundsätzlich verfassungskonform ist. Sie hat in ihren wesentlichen Punkten Bestand", reagierte Innenminister Stefan Studt (SPD). Kern der Reform sei der horizontale Finanzausgleich gewesen, also die Finanzverteilung zwischen den Kommunen. Die Mittel werden jetzt nicht mehr wie früher kommunalen Gruppen zugewiesen. Soziale Lasten bei Kreisen und kreisfreien Städten werden besonders berücksichtigt. Das diese neue Regelung im Wesentlichen bestätigt worden sei, erfülle ihn "mit großer Zufriedenheit", sagte Studt.

Der Piratenabgeordnete Torge Schmidt nannte das Urteil "eine Klatsche für die Landesregierung". Wichtig sei vor allem, dass das Gericht deutlich gemacht habe, dass die Kommunen finanziellen Spielraum brauchen, um selbst zu gestalten.

Der Vorsitzende des schleswig-holsteinischen Landkreistags, Ostholsteins Landrat Reinhard Sager, begrüßte, dass das Gericht festgestellt habe, dass das Land nicht "in Gutsherrenart" den Finanzbedarf für die Kommunen festlegen könne. Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen forderte den Gesetzgeber auf, nicht bis zum Ende der Frist mit den Nachbesserungen zu warten./gyl/DP/tos