MÜNCHEN (Dow Jones)--Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE, Stefan Genth, hat sich angesichts der 2G-Pflicht für weite Teile des Einzelhandels für einen umfassenden Umbau der staatlichen Hilfen ausgesprochen. "Der Ausgleich eines Teils der Fixkosten gleicht aber nicht das aktuell schwierige Weihnachtsgeschäft aus. Deshalb sollte die Bundesregelung Schadensausgleich angepasst werden. Sie sollte zum einen so aufgebaut werden, dass sie auch ohne vollständigen Lockdown, also auch bei den aktuellen 2G-Beschränkungen im Einzelhandel angewendet werden kann", sagte Genth in einem Gastbeitrag für die Online-Ausgabe des Münchner Merkurs.

Zum anderen sei wichtig, dass die Bundesregelung Schadensausgleich nicht nur Fixkosten teilweise erstatte, sondern den tatsächlich entstandenen Schaden ausgleiche. Dies sei die Differenz der Betriebsergebnisse vor Corona und in der Pandemie. Dafür müsse die Hilfe vollkommen umstrukturiert werden. Denn zurzeit werde sie nur gewährt, wenn der Rahmen der Überbrückungshilfe von zehn Millionen Euro vollkommen ausgeschöpft sei und das Unternehmen weitere ungedeckte Fixkosten habe. Kleinere Mittelständler könnten die Bundesregelung Schadensausgleich aktuell also gar nicht in Anspruch nehmen. Das müsse sich ändern, erkäuterte der Funktionär weiter.

"Damit der Schaden von Einzelhandelsunternehmen angemessen kompensiert werden kann, müsste die Bundesregelung Schadensausgleich parallel zur Überbrückungshilfe gewährt werden. Sie könnte dann bei allen betroffenen Einzelhändlern die Schäden abfedern, die durch die Überbrückungshilfe nicht abgedeckt sind." Der HDE fordere die Bundesregierung deshalb auf, die Bundesregelung Schadensausgleich nach dem oben beschriebenen Muster neu aufzubauen und einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der EU-Kommission zu stellen.

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December 05, 2021 08:48 ET (13:48 GMT)