BERLIN (dpa-AFX) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die in der "Bundes-Notbremse" vorgesehen Ausgangsbeschränkungen verteidigt. Diese seien keine neue Erfindung, sondern im aktuell geltenden Infektionsschutzgesetz als Maßnahme bereits angelegt und würden in mehreren Bundesländern bereits seit Monaten angewandt, sagte sie am Freitag im Bundestag.

Die Bundeskanzlerin verwies auf andere Staaten wie Portugal oder Großbritannien, die solche Maßnahmen "zum Teil erheblich restriktiver" als in Deutschland geplant praktizierten. "Es geht darum, abendliche Besuchsbewegungen von einem Ort zum anderen - im Übrigen auch unter Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs - zu reduzieren", sagte Merkel. Ausgangsbeschränkungen seien kein Allheilmittel, könnten ihre Wirkung in der Kombination mit anderen Maßnahmen wie strengen Kontaktbeschränkungen entfalten. Die Vorteile dieser Maßnahme überwögen die Nachteile.

Der Bundestag debattierte am Freitag erstmals über den vom Kabinett am Dienstag verabschiedeten Entwurf für eine bundesweite "Corona-Notbremse", für die auch Merkel warb. Sie sieht schärfere Regelungen vor, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen kommen.

Ab 21 Uhr sollen etwa Ausgangsbeschränkungen greifen, um zu verhindern, dass sich Menschen privat in Innenräumen treffen und gegenseitig anstecken können./hrz/jr/bw/DP/mis