BERLIN (Dow Jones)--Es können wieder Anträge für die Förderprogramme des Klima- und Transformationsfonds (KTF) gestellt werden. Das erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Die Antrags- und Bewilligungspause, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle Förderprogramme im KTF verhängt wurde, war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt notwendig.

Mit der nun erfolgten Beendigung der Pause können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden, so das Ministerium. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden. Dies betrifft im Einzelnen die Förderprogramme Nationale Klimaschutzinitiative, Beratung Energieeffizienz, Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe, Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur sowie das Aufbauprogramm Wärmepumpe.

Betroffen sind auch die Förderprogramme für die serielle Sanierung, die Transformation der Wärmenetze, Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen, der Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion, die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie sowie deutsch-französischen Projekte zum Wasserstoff.

Anträge können auch wieder für die Förderprogramme internationale Kooperationen im Bereich Wasserstoff, die Dekarbonisierung der Industrie, Mikroelektronik für die Digitalisierung, klimaneutrale Schiffe sowie die industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher gestellt und bewilligt werden.

Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen. Hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden, wie das Ministerium betonte.

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January 22, 2024 06:48 ET (11:48 GMT)