Ab 1. Februar 2022 werden die neuen Sicherheitsbestimmungen zur Prävention der Coronavirus-Infektion, gemäß Gesetzesdekret vom 07.01.2022, auch auf Bankfilialen ausgedehnt.

Aus diesem Grund erhalten nur Personen mit einer gültigen grünen Bescheinigung (Green Pass 3G: geimpft, genesen oder getestet) Zutritt zu den Filialen der Sparkasse. Die Kontrolle wird von unseren Mitarbeiter/-innen unter Einhaltung der Vorschriften durchgeführt.

Unsere Selbstbedienungsbereiche Self 24h sind von diesen Vorschriften ausgenommen. In allen Räumlichkeiten der Bank muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bitte halten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Personen ein.

Wir erinnern Sie daran, dass Sie Ihre Bankgeschäfte auch einfach, bequem und sicher über das Online-Banking und die App ON der Sparkasse erledigen können.

Für Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an unser Contact Center, Tel. 840 052 052, Mo-Fr: 08:00-22:00 Sa: 08:00-14:00 Uhr. Unsere Mitarbeiter/-innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Cassa di Risparmio di Bolzano S.p.A. published this content on 27 January 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 January 2022 09:28:01 UTC.