Bundesregierung folgt Bankenlobby und beseitigt ewiges Widerrufsrecht

bei Kreditverträgen zum 21. Juni 2016

Hamburg (ots) - Am 27. Januar 2016 hat das Bundeskabinett die

Beseitigung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts beschlossen. Das

Widerrufrecht bei Kreditverträgen mit fehlerhafter

Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 30.

Juni 2010 geschlossen worden sind, erlischt nun zum 21. Juni 2016.

Für diese Verträge gilt nun: Verbraucher haben nach Inkrafttreten des

Gesetzes noch drei Monate Zeit, um sich zu überlegen, ob sie von

ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen

wollen.

Bisher galt folgendes: Wenn die Widerrufsbelehrung inhaltlich

und/oder gestalterisch nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht oder

wenn sie unterlassen wurde, stand dem Verbraucher ein unbeschränktes

Widerrufsrecht für alle Darlehensverträge zu, die nach dem 1.

November 2002 abgeschlossen worden sind. Ein erfolgreicher Widerruf

bringe laut Anwalt Hahn einen erheblichen Zinsvorteil und lasse die

Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. "Der Verbraucher kann bei

Abschluss eines neuen Darlehensvertrages immer noch von den aktuellen

niedrigen Zinsen profitieren" sagt Hahn.

"Die Bundesregierung ist bei der Beschränkung des Widerrufsrecht

den Empfehlungen der Bankenlobby gefolgt und auch die SPD-Fraktion

ist offensichtlich eingeknickt", meint Anwalt Hahn. "Aufgrund der

zeitlichen Beschränkung des Widerrufsrechts empfehlen wir allen

Darlehensnehmern, ihre Verträge nunmehr sehr zeitnah durch einen

versierten Fachanwalt auf Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung

prüfen zu lassen. Im Falle der Widerruflichkeit des

Darlehensvertrages müsste der Widerruf durch den Verbraucher dann

noch innerhalb der Ausschlussfrist erklärt werden. Insofern ist jetzt

aber höchste Eile geboten", so Hahn.

Allen betroffenen Verbrauchern bietet HAHN Rechtsanwälte eine

kostenfreie Prüfung ihrer Immobiliendarlehensverträge auf

Widerrufsmöglichkeiten an. Die Kanzlei hat schon mehr als 1.500

Kreditverträge überprüft. Bei rund 80 Prozent aller Fälle wurde eine

Fehlerhaftigkeit der Belehrung festgestellt und dem Verbraucher zum

Widerruf des Darlehensvertrages geraten. Betroffene Verbraucher

können ihre Anfrage über die Homepage der Kanzlei per E-Mail stellen

- möglichst mit Darlehensvertrag und Widerrufsbelehrung. Im Übrigen

können Sie sich im Rahmen unserer aktuellen Veranstaltungsreihe

"Widerruf von Immobiliendarlehen", die in elf Städten von Mitte

Februar bis Ende März 2016 stattfindet, über Ihre Chancen

informieren.

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für

Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und als "häufig

empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im

Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter

Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.

Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und

Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte

vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit

vierzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und

Stuttgart.

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