MÜNSTER/KALKAR (dpa-AFX) - Über die Maskenpflicht beim Bundesparteitag der AfD am Wochenende in Kalkar entscheidet das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag. Das sagte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die AfD hatte einen Eilantrag beim OVG eingereicht, um die durch die Behörden vorgeschriebene generelle Maskenpflicht bei der Veranstaltung am Samstag und Sonntag (28./29. November) am Niederrhein im Kreis Kleve zu kippen. Die Partei hatte die Vorgabe, dass die Delegierten am Platz und selbst im Freien durchgehend einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen, als unangemessene Beschränkung der Betätigungsfreiheit von politischen Parteien kritisiert.

Die Veranstaltung mit 600 Delegierten und rund 100 Gästen war nur unter strengen Hygiene-Auflagen genehmigt worden, um eine Verbreitung des Coronavirus auf dem Parteitag zu verhindern. Auch das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf hatte mit Verweis auf die besondere Bedeutung eines Bundesparteitags dafür plädiert./lic/DP/eas