Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag einen Antrag von Elon Musks X Corp, dem Social-Media-Unternehmen, das früher Twitter hieß, abgelehnt, um zu prüfen, ob es öffentlich bekannt geben darf, wie oft die Strafverfolgungsbehörden des Bundes Informationen über Nutzer für Ermittlungen zur nationalen Sicherheit abfragen.

Die Richter lehnten es ab, die Berufung von X gegen das Urteil einer unteren Instanz anzuhören, das besagt, dass die Beschränkungen des FBI, was das Unternehmen öffentlich über die Ermittlungen sagen darf, nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung verstößt.