Auch im gewerblichen Personen- und Güterverkehr plädiert die GdP für eine entsprechende Anpassung der Bußgelder, insbesondere auch für Lenkzeitverstöße auf das europäische Niveau. Der GdP-Vize erklärte: 'Wenn Lkw-Fahrer meine Kollegen kurz vor der niederländischen Grenze bitten, ihnen noch schnell einen deutschen Kontrollbescheid auszustellen, damit sie von dem höheren Bußgeld im Nachbarland verschont bleiben, dann stimmt etwas nicht.'
Bei besonders unfallträchtigen Verstößen fordert die GdP zudem die Einführung einer Halterhaftung wie sie im europäischen Ausland praktiziert wird: Wenn der Halter den für einen Verkehrsverstoß verantwortlichen Fahrzeugführer nicht benennen will, oder dies nicht kann, soll er zumindest für die entstandenen Verwaltungskosten aufkommen müssen. 'Aus Sicht der Verkehrsunfallprävention ist es nicht nachvollziehbar, warum eine Halterhaftung zwar für Parkverstöße, nicht aber im fließenden Verkehr möglich sein soll', so Plickert.
Auf dem Verkehrsgerichtstag begleiten Experten der GdP neben dem Arbeitskreis Sanktionen auch die Arbeitskreise zu den Themen Unfallflucht sowie Cannabis und Fahreignung.
GdP – Gewerkschaft der Polizei veröffentlichte diesen Inhalt am 24 Januar 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 24 Januar 2018 07:30:06 UTC.
Originaldokumenthttps://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-zu-Verkehrsgerichtstag_2018?open&ccm=300040
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