OELDE (dpa-AFX) - "Die Glocke" zu Kritik des Behindertenbeauftragten:

"'Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.' Ein schlichter Satz, der seit 1994 erfreulicherweise im Grundgesetz steht. Die Formulierung beschreibt den Wesenskern eines sozialen Rechtsstaats. Doch zwischen Theorie und Praxis klafft ganz offensichtlich eine Lücke, auf die der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel völlig zu Recht hinweist. (...) Handlungsbedarf besteht etwa im Gesundheitswesen, in dem laut Dusel maximal ein Viertel der Arztpraxen barrierefrei sind. Wer diese Benachteiligung für Menschen mit Behinderungen abstellt, investiert zugleich in die Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft. Denn angesichts des demografischen Wandels wird Barrierefreiheit künftig eine noch viel größere Rolle spielen."/zz/DP/he