REUTLINGEN (dpa-AFX) - "Reutlinger General-Anzeiger" zu Information zur Abtreibung:

"Abtreibungsgegner befürchten, dass der Schutz des ungeborenen Lebens aufgeweicht wird. Sie hätten Recht, wenn tatsächlich der Tod zum Geschäft würde. Schließlich ist die Existenz das höchste Gut eines Lebewesens, das nicht dem Profitstreben unterworfen werden darf. Um solch eine Pervertierung der kapitalistischen Marktlogik handelt es sich aber nicht. Der Begriff "Werbung" führt nämlich in die Irre. Stattdessen geht es um bloße Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, die Ärzte künftig straffrei veröffentlichen dürfen. Den Medizinern verschafft die Neuerung Rechtssicherheit, den Frauen verlässliche Auskünfte von Experten. Paragraf 219a ist ein Relikt von 1933, als Abtreibungen noch bei Strafe verboten waren. Es ist gut, dass die Rechtsprechung sich jetzt der gesellschaftlichen Realität anpasst."/yyzz/DP/he