Nr.02/16|26.01.2016|FM|Finanzministerium

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Bezüge der Landesbeamtinnen und -beamten ist heute von Finanzministerin Heike Polzin in den Landtag eingebracht worden.

Das Gesetz ist notwendig, um den Tarifabschluss der Angestellten aus dem Frühjahr 2015 angemessen auf die Beamtinnen und Beamten im Landesdienst zu übertragen. Die Angestellten erhielten zum März des vergangenen Jahres eine Gehaltserhöhung von 2,1 Prozent, ab März dieses Jahres werden die Gehälter um weitere 2,3 Prozent erhöht.

Erstmalig sind die Bezüge der beamtet Beschäftigten schon vor der gesetzlichen Anpassung erhöht worden. Denn bereits im Januar 2015 erhöhten sich die Bezüge um 2 Prozent. Allerdings stand diese Erhöhung unter Vorbehalt. Nach der Tarifeinigung bei den Angestellten sollte überprüft werden, ob diese vorzeitige Erhöhung angemessen ist.

Diese Neuregelung biete viele Vorteile, so Finanzministerin Polzin in ihrer Einbringung: 'Es profitiert der Landeshaushalt durch Planungssicherheit, die beamtet Beschäftigten durch eine frühzeitige Erhöhung ihrer Bezüge und nicht zuletzt die Abgeordneten, die keinen Gesetzgebungssprint hinlegen müssen.'

Da der Vorgriff auf die Besoldungsanpassung auch im Licht des Tarifabschlusses noch angemessen war, musste für das Jahr 2015 nachträglich keine Korrektur mehr vorgenommen werden. Allerdings soll laut Gesetzentwurf die Erhöhung von 2 Prozent im Jahr 2016 ein halbes Jahr später erfolgen als bei den Angestellten. Das ist zum einen damit begründet, dass die Beamtinnen und Beamten 2015 zwei Monate vor den Angestellten ihre Erhöhung erhielten und nicht zuletzt auch dadurch, dass die Angestellten höhere Abgaben in die betriebliche Altersversorgung entrichten müssen.

Teil des Gesetzentwurfs ist erneut ein Vorgriff auf den noch zu verhandelnden Tarifabschluss der Angestellten. So sollen die Bezüge ab Juni 2017 zunächst um 1,75 Prozent erhöht und die Angemessenheit nach der Tarifeinigung überprüft werden.

Die Ministerin betonte in ihrer Einbringung, dass es sich um einen 'ausgewogenen Kompromiss' handele. 'Der vorliegende Gesetzentwurf würdigt die Arbeit, die tagtäglich in den Schulen, bei der Polizei und in der Verwaltung geleistet wird, er setzt die Vorgaben des Verfassungsgerichts um und ist auch aus Sicht des Landeshaushalts verkraftbar.'

Für den Landeshaushalt würde die Besoldungsanpassung Mehrausgaben von 25 Mio. Euro im kommenden Jahr bedeuten.

Regierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte diesen Inhalt am 26 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 27 Januar 2016 12:45:25 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.regierung-mv.de/Aktuell?id=111590&processor=processor.sa.pressemitteilung