BERLIN (dpa-AFX) - International agierende Unternehmen in Deutschland sollen ihre Steuerlast nicht mehr durch Tricks mit Lizenzen senken können. Künftig soll verhindert werden, dass Großkonzerne Erträge, die sie mit Lizenzen machen, in Niedrigsteuerländer verlagern. Mit der am Mittwoch im Kabinett beschlossenen "Lizenzschranke" soll die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte eingeschränkt werden, wenn die Einnahmen ins Ausland fließen und dort nicht oder nur wenig besteuert werden.

Einnahmen aus Patenten, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechten lassen sich besonders einfach über Grenzen hinweg verlagern. Immer mehr Staaten sind durch diese besonderen Vorzugsregelungen ("Lizenz- oder Patentboxen") in einen Steuerwettbewerb getreten. Als unfair wird erachtet, wenn der niedrige Steuersatz (unter 25 Prozent) nicht an die Bedingung geknüpft wird, dass dem Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im selben Land gegenüberstehen.

"Wir dulden nicht mehr, dass internationale Konzerne ihre Lizenzeinnahmen in Niedrigsteuerländer verschieben, ohne dass es dort einen Forschungsbezug gibt", sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Mit dem Gesetzentwurf werde die Umsetzung der Vereinbarungen der G20-Länder gegen Gewinnverlagerungen (BEPS) fortgesetzt. "Gewinnverlagerung über Patentboxen zur reinen Steuergestaltung schieben wir einen Riegel vor." Staaten, die derartige Gewinnverlagerungen fördern, könnten nicht erwarten, dass ihre für Deutschland schädliche Praxis unterstützt werde./sl/DP/tos