Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 wurde der SecAnim GmbH die Beseitigungspflicht für Tierkörper und Schlachtabfälle im Regierungsbezirk - außer im Landkreis Limburg-Weilburg - neu übertragen.

Die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen stellt eine bedeutende Vorsorgemaßnahme zur Verhinderung einer Übertragung von Tierseuchen- und anderen Krankheitserregern dar. Die SecAnim GmbH beseitigt die genannten Abfälle in Anlagen in Lünen und Hüttenfeld-Lampertheim. Der bisherige Verantwortliche, der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz, konnte im Bewerbungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Beseitigungspflicht im Landkreis Limburg-Weilburg wird von der Süpro GmbH & Co KG wahrgenommen. Der Landkreis war insofern von der Neuorganisation ausgenommen, da die Beseitigung dort gemeinsam mit den südhessischen Landkreisen erfolgt.

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