BERLIN (dpa-AFX) - Der Deutsche Richterbund hält auch ein mögliches späteres Inkrafttreten des Gesetzes zur Cannabis-Legalisierung für nicht zielführend, weil er weiterhin ungelöste Probleme darin sieht. Damit "wäre nichts gewonnen", sagte Verbandsgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. "Die mit dem Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle ist rechtsstaatlich nicht geboten, sie ist im Gegenteil höchst fragwürdig und sollte im weiteren Verfahren ersatzlos gestrichen werden." Offenbar dämmere der Ampel-Koalition inzwischen, dass ihre "Gesetzgebung mit der Brechstange" keine gute Idee gewesen sei, und sie suche nun einen Weg aus der Sackgasse. "Mit faulen Kompromissen wird das aber nicht gelingen."

In der Koalition gibt es angesichts auch breiter Kritik aus den Ländern Überlegungen, wie Einwände noch auszuräumen wären. Rechtlich möglich wäre etwa das Verzögern einer Amnestieregelung für Fälle, die bisher strafbar, aber künftig erlaubt sind, wie es aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hieß. Über ein entsprechendes Änderungsgesetz könnte noch in dieser Woche im Bundestag beraten werden. So könnte Forderungen der Länder nach Verschiebung des Inkrafttretens der Amnestie um sechs Monate entsprochen und ein Vermittlungsausschuss vermieden werden. Das federführende Gesundheitsministerium hält ein solches kurzfristiges Gesetz aber nicht für umsetzbar. So bleibt unsicher, ob das Gesetz in der kommenden Woche die letzte Hürde im Bundesrat nehmen kann.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund gab es Kritik, weil man eine Überlastung der Justiz befürchtet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Kritik zurückgewiesen./hme/DP/zb