MÜNCHEN (dpa-AFX) - Betriebe ohne Betriebsrat und Tarifvertrag unterlaufen nach einem Medienbericht besonders häufig den Mindestlohn. In solche Firmen erhalten 18,6 Prozent der Beschäftigten den gesetzlich vorgeschrieben Mindestlohn nicht, ergab eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die der "Süddeutschen Zeitung" (Montag) vorliegt. Das sind mehr als fünf Mal so viele wie in Betrieben mit Arbeitnehmervertretung und Tarifvertrag. Dort lag die Quote der Mindestlohn-Umgehungen 2016 bei 3,2 Prozent.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz kommen dem Bericht über die WSI-Studie zufolge vor allem in Branchen mit vielen Kleinbetrieben und Minijobs vor. So bekamen demnach 2016 rund 43 Prozent der Beschäftigten in privaten Haushalten weniger als den Mindestlohn - wohl, weil die Einhaltung dort kaum zu kontrollieren ist. Im Hotel- und Gaststättengewerbe betrug die Umgehungsquote 38 Prozent, im Einzelhandel 20 Prozent. Die Angaben beruhen auf einer Auswertung des sozio-ökonomischen Panels; dabei werden jährlich etwa 30 000 Menschen in fast 11 000 Haushalten zu ihrer Arbeit und ihrem Verdienst befragt. Der Mindestlohn gilt seit Januar 2015./and/DP/zb