Wien (awp/awp/sda/apa) - Die Familie Benko Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck ist pleite. Die Stiftung rund um den Gründer der Immobiliengruppe Signa, René Benko, hat am Donnerstag beim Landesgericht Innsbruck einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren eingebracht

Dies gab die Privatstiftung gleichentags bekannt. Gemeinsam mit dem zu bestellenden Insolvenzverwalter sei es das Ziel der Stiftungsvorstände, die weiteren Massnahmen und erforderlichen Schritte umzusetzen.

Zum Stiftungsvermögen der Privatstiftung gehören den Angaben zufolge im Wesentlichen diverse Beteiligungen, etwa an der insolventen Signa Holding GmbH.

Das Landesgericht Innsbruck wollte den Antrag auf Anfrage der österreichischen Nachrichtenagentur APA weder bestätigen noch dementieren: Denn solche Konkursverfahren seien prinzipiell nicht öffentlich, sagte Gerichtssprecherin, Birgit Fink. Sie könne dazu nichts sagen.

Erfolg abhängig vom Sanierungsverfahren

Die Familie Benko Privatstiftung sieht ihre Sanierungsaussichten eigenen Angaben zufolge minimiert: Denn in den "wesentlichen Tochtergesellschaften" der Signa Holding sei inzwischen von den Gläubigern jeweils ein Sanierungsplan angenommen worden. Dieser schlage sich jedoch nicht unmittelbar in einer substanziellen Werthaltigkeit der Beteiligungen nieder. Es sei daher derzeit unklar, ob bzw. in welcher Form eine Sanierung der Antragstellerin machbar.

Die Werthaltigkeit der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung der Privatstiftung an der Signa Holding GmbH hänge sehr stark vom Ausgang des im November 2023 eröffneten Sanierungsverfahrens über das Vermögen der Signa Holding GmbH ab.

Darüber hinaus habe sich die Familie Benko Privatstiftung darum bemüht, weitere bestehende Forderungen einzutreiben, so der Sprecher der Stiftung. Die aussergerichtlichen Sanierungsbemühungen und die erforderlichen Liquiditätsmassnahmen seien aber "nicht in ausreichendem Masse erfolgreich" gewesen, schlugen also fehl.

Deshalb sei die Stiftung "nicht mehr in der Lage, sämtliche Verbindlichkeiten zu bedienen, so dass ein Insolvenzverfahren beantragt wird". Die Privatstiftung behalte sich aber vor, "gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren einen Antrag auf Annahme eines Sanierungsplans zu stellen".