Brüssel, 19. September 2016

Die Europäische Kommission hat eine Beihilfe für eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) im litauischen Vilnius nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Finanziert wird das Projekt von der Europäischen Investitionsbank über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und durch eine Beihilfe Litauens.

Das für Wettbewerb zuständige Kommissionsmitglied Margrete Vestager erklärte: 'Der von Litauen geförderte Bau einer KWK-Anlage in Vilnius ist ein gutes Beispiel dafür, wie durch den Investitionsplan von Präsident Juncker Investitionen mobilisiert werden. Das Vorhaben steht im Einklang mit unseren Beihilfevorschriften und bringt Vorteile für die Einwohner Litauens - und auch für die Umwelt.'

Litauen hat bei der Kommission eine geplante staatliche Beihilfe in Höhe von 150 Mio. EUR für den Bau einer hocheffizienten KWK-Anlage in Vilnius angemeldet.

In der Anlage sollen Strom für das litauische Stromnetz und Wärme für das Fernwärmesystem von Vilnius erzeugt werden. Die Anlage soll aus zwei Blöcken bestehen, die mit nicht recycelbaren Siedlungsabfällen bzw. mit Biomasse befeuert würden. Der Block zur Verbrennung von Siedlungsabfällen hätte eine Erzeugungskapazität von 18 MW elektrischer Energie und 53 MW thermischer Energie, im Biomasse-Block würden 70 MW elektrische Energie und 174 MW thermische Energie erzeugt.

Die Kommission hat das Vorhaben auf der Grundlage ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 geprüft, nach denen die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen für hocheffiziente KWK-Anlagen gewähren können. Sie hat festgestellt, dass das Projekt die Energieeffizienz verbessert und zu Energieeinsparungen in einer Größenordnung von 40 % führen dürfte. Die für das Vorhaben gewährte Beihilfe übersteigt die nach den Leitlinien für solche Investitionen zulässige maximale Beihilfeintensität nicht. Zudem hat Litauen nachgewiesen, dass das Projekt nicht hinreichend rentabel gewesen wäre, um ohne die Beihilfe durchgeführt zu werden. Folglich ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die staatliche Beihilfe keine unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen verursachen würde und mit den Rechtsvorschriften der EU vereinbar ist.

Hintergrund

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ist das Kernstück der Investitionsoffensive für Europa, einer der obersten Prioritäten der Kommission Juncker, zur Ankurbelung von Investitionen und Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Im Rahmen des EFSI arbeitet die Kommission mit der EIB als strategischem Partner zusammen, um private Finanzmittel für strategische Investitionen zu mobilisieren. Nach einem erfolgreichen ersten Jahr wird bereits erwartet, dass der EFSIin 26 Mitgliedstaaten, 116 Mrd. EUR mobilisiert, die in mehr als 200 000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fließen sollen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.41539 veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt der EU veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State aid Weekly e-News.

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 19 September 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 19 September 2016 11:18:02 UTC.

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