KARLSRUHE (dpa-AFX) - Am zweiten Verhandlungstag wendet sich das Bundesverfassungsgericht an diesem Mittwoch (10.00 Uhr) der Frage zu, ob das Tarifeinheitsgesetz zu stark in die Rechte der Gewerkschaften eingreift. Die Kläger sehen sich in ihrer grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit und in ihrem Streikrecht beschnitten. Nach Darstellung von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dient die Neuregelung von 2015 dagegen lediglich dazu, konkurrierende Gewerkschaften zur Zusammenarbeit zu bewegen. Das Gesetz sieht vor, dass sich bei Überschneidungen automatisch der Tarifvertrag der Gewerkschaft durchsetzt, die in dem betroffenen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Das soll einheitliche Verhältnisse sicherstellen.

Gegen die Tarifeinheit sind elf Verfassungsbeschwerden anhängig. Über fünf davon verhandelt der Erste Senat beispielhaft. Ein Urteil ist frühestens in mehreren Monaten zu erwarten. (Az. 1 BvR 1571/15 u.a.)/sem/DP/he