DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Bekanntmachung nach Art. 2  
Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung  
(EU) Nr. 596/2014 (MAR) | Erwerb eigener Aktien                                
adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                      
                                                                               
30.06.2021 / 09:47                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
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Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der 
Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) | Erwerb eigener Aktien      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das von der adidas AG (die "Gesellschaft") mit Ad-Hoc-Mitteilung vom 29. Juni  
2021 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 1. Juli 2021 durchgeführt.
Im Zeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2021 sollen eigene Aktien der       
Gesellschaft zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 550 Mio. €     
(ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 14.691.492 Aktien, über die Börse  
und/oder ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz 
zurückgekauft werden.                                                          
                                                                               
Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß   
der ihr durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 erteilten Ermächtigung     
verwenden; sie beabsichtigt jedoch, jedenfalls den weit überwiegenden Teil der 
zurückerworbenen Aktien einzuziehen.                                           
                                                                               
Mit dem Rückkauf oder einzelner Teile davon können im Auftrag und für Rechnung 
der Gesellschaft eine oder mehrere unabhängige Banken beauftragt werden. Diese 
treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien          
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, 
das Mandat einer oder aller Banken vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag   
auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.           
                                                                               
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
                                                                               
                                                                               
Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den       
durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft während der           
Eröffnungsauktion im elektronischen Handelssystem an der Frankfurter           
Wertpapierbörse am Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Rückerwerb um nicht 
mehr als 10 % über- oder unterschreiten.                                       
                                                                               
Darüber hinaus werden die mandatierten Banken verpflichtet, die                
Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 ("EU-VO") zu beachten. Entsprechend darf u. a. kein
Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten       
Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des 
Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf            
stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Zudem dürfen an einem 
Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem
Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche 
Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen   
der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.                                
                                                                               
Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden in einer den   
Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 EU-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende  
des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die
Gesellschaft die Geschäfte auf ihrer Internetseite unter www.adidas-group.de   
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der        
Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.          
                                                                               
Herzogenaurach, den 30. Juni 2021                                              
                                                                               
adidas AG                                                                      
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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30.06.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch             

Unternehmen: adidas AG           

             Adi-Dassler-Straße 1

             91074 Herzogenaurach

             Deutschland         

Internet:    www.adidas-group.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1213701  30.06.2021