IRW-PRESS: African Gold Group, Inc.: Weiterentwicklung des Goldprojekts Kobada kommt dank der
vorsorglichen Covid-19-Maßnahmen von African Gold Group weiter rasch voran

Toronto (Kanada), 13. Mai 2020 - African Gold Group, Inc. (TSX-V: AGG) (AGG oder das Unternehmen)
freut sich, über den aktuellen Stand seines vollständig genehmigten Goldprojekts Kobada im
Süden von Mali zu berichten. 

Hier die Eckdaten:

- Die Aktivitäten des Unternehmens werden nach wie vor nicht von der Covid-19-Pandemie
beeinträchtigt. 
- Gemäß dem strengen Krisenplan für das Goldprojekt Kobada wurde die Belegschaft
auf ausschließlich Schlüsselpersonal reduziert und strikte räumliche Distanzierungs-
und Hygienevorschriften umgesetzt.
- Der Zeitplan für die Projekterschließung wurde von den Maßnahmen im
Zusammenhang mit Covid-19 bisher nicht beeinträchtigt. 
- Die endgültige Machbarkeitsstudie (die DFS) verläuft nach Plan und wird
voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 vorgelegt werden. 
- Das Unternehmen trifft Vorbereitungen für zusätzliche Feldarbeiten in den
Erweiterungs-Explorationskonzessionen Farba und Kobada. 

Aktueller Stand der Betriebstätigkeit

Das Unternehmen hat umfassende betriebliche Änderungen vorgenommen, um die Arbeiten an der
für das zweite Quartal 2020 erwarteten DFS fortzusetzen. Angesichts der aktuellen
Erschließungsphase des Goldprojekts Kobada, in deren Mittelpunkt die Durchführung der DFS
steht, hatte die Covid-19-Pandemie bislang keine wesentlichen Auswirkungen auf den
Erschließungszeitplan. 

Im Anschluss an eine umfassende Bohrkampagne 2019/2020, die zu einem verbesserten
Verständnis der Kontrollen der Mineralisierung in der Hauptscherzone im Goldprojekt Kobada
führte, besteht Potenzial für die lokale Erweiterung der Ressource des Projekts anhand von
gezielten Bohrungen. Dieses Potenzial wurde vor Kurzem im Zielgebiet Gosso verdeutlicht, wo im Zuge
von gezielten Stichproben zusätzliche mineralisierte Zonen nachgewiesen wurden. Das Unternehmen
hält seine Erweiterungs-Explorationskonzessionen Faraba und Kobada für überaus
aussichtsreiche Zielgebiete für die mögliche Entdeckung zusätzlicher
Mineralisierungszonen. Zu diesem Zweck planen wir die Durchführung zusätzlicher Bohrungen
in unseren Explorationskonzessionen, sobald die malische Regierung die Einschränkungen aufhebt.


Covid-19

Unter den Mitarbeitern und Vertragspartnern des Unternehmens hat es keine bestätigten
Fälle einer Covid-19-Infektion gegeben. Gemäß den malischen Vorschriften hat das
Unternehmen einen strengen Krisenplan umgesetzt, um das Wohl seiner Mitarbeiter und Vertragspartner
zu gewährleisten. 

Die Gesundheit und die Sicherheit seiner Mitarbeiter und der Gemeinden, in denen es aktiv ist,
stehen für das Unternehmen an erster Stelle. Die Aktivitäten des Unternehmens bleiben
davon unberührt. Vor Ort wurde die Belegschaft auf ausschließlich Schlüsselpersonal
reduziert und der Betrieb wird unter Einhaltung strenger Richtlinien hinsichtlich einer
räumlichen Distanzierung fortgesetzt. 

Das Unternehmen wird seine Covid-19-Maßnahmen fortlaufend prüfen, um das Wohl seiner
Mitarbeiter und des Unternehmens zu gewährleisten, insbesondere, wenn der Lockdown aufgehoben
wird und die Mitarbeiter zur Arbeit zurückkehren. Obwohl internationale Reisen in Mali
weiterhin vollständig ausgesetzt sind, konnte das Unternehmen einen schnellen Krisenplan
umsetzen, um die Betriebsbereitschaft sicherzustellen, sobald die Einschränkungen von der
malischen Regierung aufgehoben werden. 

Über African Gold Group

African Gold Group ist ein an der TSX Venture Exchange notiertes (TSX-V: AGG) Explorations- und
Erschließungsunternehmen mit Sitz in Kanada, dessen Hauptaugenmerk auf die Erschließung
einer Goldressourcenbasis in Westafrika gerichtet ist. Der Hauptvermögenswert des Unternehmens
ist das Projekt Kobada in Südmali. Weitere Informationen über African Gold Group erhalten
Sie auf unserer Website unter www.africangoldgroup.com. 

Nähere Informationen erhalten Sie über:

Daniyal Baizak 
VP Corporate Development 
(416) 861 2966

Vorsorgliche Hinweise

Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden
kanadischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Informationen beinhalten, sind aber nicht
beschränkt auf Aussagen über den Zeitplan für die Veröffentlichung der DFS,
Covid-19, die Reaktion des Unternehmens auf die Wiederaufnahme der Arbeiten, die Exploration der
Erweiterungskonzessionen Faraba und Kobada und andere Aussagen im Hinblick auf die zukünftigen
Pläne und Absichten des Unternehmens. Im Allgemeinen sind zukunftsgerichtete Informationen
anhand der Verwendung von in die Zukunft gerichteten Begriffen zu erkennen, wie z.B. plant,
erwartet, erwartet nicht, erwartungsgemäß, Budget, geplant, schätzt, prognostiziert,
zielt an, beabsichtigt, geht davon aus, geht nicht davon aus oder glaubt bzw. Abwandlungen solcher
Wörter und Ausdrücke oder an Aussagen, wonach bestimmte Handlungen, Ereignisse oder
Ergebnisse eintreffen können, könnten, würden, dürften oder werden.
Zukunftsgerichtete Informationen Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken,
Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von denjenigen
abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Informationen direkt oder indirekt genannt wurden. Dazu
gehören unter anderem: allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene,
geopolitische und gesellschaftliche Unsicherheiten; die tatsächlichen Ergebnisse der
Explorationsaktivitäten; behördliche Risiken; Risiken in Verbindung mit einer
Betriebstätigkeit im Ausland; und andere Risiken des Bergbausektors. Obwohl das Unternehmen
sich bemüht hat, wichtige Faktoren zu ermitteln, die eine wesentliche Abweichung der
tatsächlichen Ergebnisse von jenen in zukunftsgerichteten Informationen bewirken können,
kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet,
geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass sich diese
Informationen als korrekt erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen
Ereignisse wesentlich von den Erwartungen in solchen Aussagen abweichen können. Dementsprechend
sollten sich die Leser nicht bedingungslos auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Das
Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, es sei denn,
dies wird von den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben. 

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