aifinyo AG

Berlin

ISIN DE000A3EX2X7 / WKN A3EX2X

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 10. Juli 2024, um 9:00 Uhr

in den Räumen der

Kultion Factory

Westendstr. 123 F

Besuchereingang tagsüber:

Westendstr. 125G

2. Stock

80339 München

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

  1. Tagesordnung

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der aifinyo AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge- schäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4: Wahl Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Markus Wenner hat sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.07.2024 niedergelegt. Aus diesem Grund ist für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied Markus Wenner ein neues Aufsichts- ratsmitglied für die verbleibende Amtszeit zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mit- gliedern.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor;

Herrn Prof. Dr.-Ing. Roland Fassauer, selbstständiger Informatiker, Neue Mühle

zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet, zu wählen.

Herr Roland Fassauer ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. ver- gleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien:

  • Aufsichtsratsmitglied Smart Commerce SE, Jena

II. Weitere Angaben und Hinweise

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse

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aifinyo AG

c/o GFEI Aktiengesellschaft

Ostergrube 11

30559 Hannover

E-Mail: hv@gfei.de

bis spätestens

03. Juli 2024, 24:00 Uhr

in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des vorstehend genannten Anmeldeschlusstages zugehen, werden erst mit Wirkung nach dem Tag der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt (Umschreibe- stopp). Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist daher bereits der am Ende des 03. Juli 2024 im Aktienregister eingetragene Bestand (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag oder Technical Record Date).

2. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch z.B. einen In- termediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Eintragung im Aktienregister erforderlich.

Vollmachten, die nicht nach Maßgabe des § 135 AktG an einen Intermediär, eine Aktionärs- vereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt werden, bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Ein Formular zur Vollmachtserteilung wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse https://www.aifinyo.de/unternehmen/hauptver- sammlung-2024/ zum Download zur Verfügung.

Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevoll- mächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den vor- genannten Personen oder Vereinigungen abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber

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der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und können der Gesellschaft bis zum

09. Juli 2024, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich) an folgende Adresse übermittelt werden:

aifinyo AG

c/o GFEI Aktiengesellschaft

Ostergrube 11

30559 Hannover

E-Mail: hv@gfei.de

Auch am Tag der Hauptversammlung können bis zu dem vom Versammlungsleiter festgeleg- ten Zeitpunkt Vollmachten erteilt oder widerrufen werden und der Nachweis hierüber gegen- über der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht wer- den. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Eintragung im Aktienregister erforderlich.

Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung ausschließ- lich weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimm- rechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimm- rechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbe- schlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internet- adresse https://www.aifinyo.de/unternehmen/hauptversammlung-2024/ zum Download zur Verfügung.

Die Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden, sind aus or- ganisatorischen Gründen spätestens bis zum 09. Juli 2024, 24:00 Uhr (Eingang), in Textform (§ 126b BGB) an folgende Adresse zu übermitteln:

aifinyo AG

c/o GFEI Aktiengesellschaft

Ostergrube 11

30559 Hannover

E-Mail: hv@gfei.de

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Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre noch bis zu dem vom Versammlungs- leiter festgelegten Zeitpunkt an der Ein- und Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern oder widerrufen.

3. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteili- gen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Ta- gesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Be- gründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit quali- fizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 15. Juni 2024, 24:00 Uhr, zugegangen sein.

Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse:

aifinyo AG

Der Vorstand

Friedrichstraße 94

10117 Berlin

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der Hauptversammlung über den Antrag halten.

4. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG nebst Begründung und Wahlvorschläge im Sinne des

  • 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellung- nahme der Verwaltung unter der Internetadresse https://www.aifinyo.de/unternehmen/haupt- versammlung-2024/

zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Ablauf des 25. Juni 2024, 24:00 Uhr, unter der Adresse

aifinyo AG

Der Vorstand

Friedrichstraße 94

10117 Berlin

zugehen und die übrigen Voraussetzungen nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröf- fentlicht. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

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5. Informationen zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.aifinyo.de/datenschutz/

Berlin, im Mai 2024

aifinyo AG

Der Vorstand

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aifinyo AG published this content on 01 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 01 June 2024 00:03:05 UTC.