Berlin (Reuters) - Der Bundestag hat am Donnerstag Änderungen im Wettbewerbsrecht beschlossen.

Damit wird das Kartellamt gestärkt, während gleichzeitig Internet-Giganten enger an die Leine genommen werden. Neben der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD stimmten am Donnerstag auch die Grünen für die Novelle des sogenannten GWB-Digitalisierungsgesetzes. AfD, FDP und Linke enthielten sich bei den abschließenden Beratungen im Parlament.

"Das ist ein wichtiger Schritt voran", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Die Aufsichtsbehörden bekämen mehr Möglichkeiten zum Eingriff. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Union, Joachim Pfeiffer, sagte, dies sei die Antwort auf teilweise monopolartige Strukturen in der Digitalbranche. "Denn der funktionierende Wettbewerb auf den digitalen Märkten ist in Gefahr." Beispielsweise sollen Konzerne bei der Darstellung von Suchergebnissen Angebote von Wettbewerbern nicht schlechter behandeln als die eigenen Produkte.

Das Kartellamt soll eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen künftig leichter feststellen können, was auf Giganten wie Google, Amazon und Facebook abzielt. Auch soll der Umgang mit den Daten der Nutzer stärker vom Kartellamt berücksichtigt werden. Zudem sollen User generell ihre Daten leichter zu anderen Plattformen mitnehmen können. Und das Kartellamt kann sich nach angehobenen Umsatzschwellen im Digitalbereich künftig auf die Kontrolle größerer Fusionen konzentrieren.

Kritik kam vom Digitalverband Bitkom und dem Industrieverband BDI. "Künftige Innovationen und Geschäftsmodelle basieren vor allem auf Daten. Für Unternehmen ist es entscheidend, dass sich ihre Investitionen in die Erhebung und Auswertung von Daten wirtschaftlich lohnen", sagte Susanne Dehmel vom Bitkom. "Das jetzt verabschiedete Gesetz birgt aber die Gefahr, dass es datengetriebene Geschäftsmodelle ausbremst. Unternehmen werden sich gut überlegen müssen, ob sie in innovative Lösungen investieren, wenn sie die daraus gewonnen Erkenntnisse anschließend mit Wettbewerbern teilen müssen."

Der BDI kritisierte einen nationalen Alleingang. "Die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht ist ein Paradigmenwechsel. Das Eingreifkriterium sollte weiterhin der Missbrauchsvorwurf, nicht schon das bloße Vorliegen einer kritischen Marktmacht sein", so BDI-Lobbyistin Iris Plöger. Der deutsche Alleingang sorge in Europa für einen unnötigen Flickenteppich. Lob kam dagegen vom Handwerksverband ZDH, der von einem Meilenstein hin zu einem fairen Wettbewerb sprach.