Der Arctic Glacier Income Fund gibt einen Bericht über den Stand der Dinge in Übereinstimmung mit den alternativen Informationsrichtlinien, die in der National Policy 12-203 Cease Trade Orders for Continuous Disclosure Defaults (“National Policy 12-203”) festgelegt sind. Am 15. August 2012 gab der Fonds bekannt (die “Default Announcement”), dass er nicht in der Lage sein würde, einen Zwischenfinanzbericht und einen Zwischenbericht des Managements’s Discussion and Analysis für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2012 zusammen mit der zugehörigen Zertifizierung der Einreichungen gemäß National Instrument 52-109 Certification of Disclosure in Issuers’ Annual and Interim Filings#146; Annual and Interim Filings (zusammen die “Continuous Disclosure Documents”) bis zum 29. August 2012, der von der Wertpapiergesetzgebung vorgeschriebenen Frist (die “Specified Requirement”). Abgesehen von den unten genannten Punkten gab es keine wesentlichen Änderungen an den in der Standardbekanntmachung enthaltenen Informationen oder andere Änderungen, die gemäß der National Policy 12-203 offengelegt werden müssen. Die Treuhänder des Fonds beabsichtigen derzeit, die Abwicklung und Auflösung des Fonds zu beantragen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der CRA, die endgültige Ausschüttung der Vermögenswerte des Fonds und die Beendigung seines Companies’ Creditors Arrangement Act (“CCAA”) Verfahrens. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Bedingungen erfüllt werden. Der Fonds wird die Continuous Disclosure Documents nur dann einreichen, wenn dies vom Manitoba Court of Queen’s Bench im Rahmen des CCAA-Verfahrens des Fonds verlangt wird. Der Fonds beabsichtigt jedoch, weiterhin alle zwei Wochen Berichte über den Stand der Zahlungsunfähigkeit einzureichen, die die in der National Policy 12-203 geforderten alternativen Informationen enthalten.