Armstrong Flooring, Inc. hat am 2. September 2022 beim US-Konkursgericht einen ersten Antrag auf Verlängerung der Exklusivitätsfristen gestellt. Dem Antrag zufolge möchte der Schuldner seine Exklusivitätsfristen für die Einreichung eines Plans und die Einholung von Stimmen zu einem Plan um 120 Tage bzw. 122 Tage verlängern, d.h. bis zum 3. Januar 2023 bzw. 6. März 2023. Die derzeitigen Exklusivitätsfristen des Schuldners würden am 5. September 2022 bzw. am 4. November 2022 auslaufen.
Erster Antrag auf Verlängerung der Ausschließlichkeitsfrist von Armstrong Flooring, Inc. eingereicht.
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