Atomic Minerals Corporation gab bekannt, dass das Unternehmen eine Änderungsvereinbarung mit Wirkung vom 1. Februar 2022 (die "Änderungsvereinbarung") abgeschlossen hat, in der es sich bereit erklärt hat, die Bedingungen seiner Option auf den Erwerb des Grundstücks Gravity Jack in der Nähe von Boston Bar, British Columbia, zu ändern. Die Bedingungen der ursprünglichen Option auf das Grundstück Gravity Jack sind in einer Optionsvereinbarung (die "Optionsvereinbarung") vom 24. März 2021 festgelegt und in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 30. Juni 2022 bekannt gegeben worden. Neben anderen Anforderungen war das Unternehmen verpflichtet, über festgelegte Zeiträume schrittweise Explorationsausgaben zu tätigen und eine bestimmte Anzahl von Stammaktien an jeden der Verkäufer über festgelegte Zeiträume auszugeben.

Diese Verpflichtungen sind in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 30. Juni 2021 im Detail aufgeführt. In der Änderungsvereinbarung haben sich die Parteien der Optionsvereinbarung darauf geeinigt, den Dollarbetrag der Explorationsausgaben, die am oder vor dem 21. August 2021 hätten getätigt werden müssen, von 200.000 $ auf 127.000 $ zu reduzieren und den Termin, bis zu dem diese Ausgaben getätigt werden müssen, vom 21. August 2021 auf den 31. Januar 2022 zu verlängern, mit einer zusätzlichen Frist von zwei Wochen (bis zum 15. Februar 2022), um die Zahlung an den Explorationsberater zu leisten. Im Gegenzug hat Atomic zugestimmt, 100.000 Stammaktien an Raymond Wladichuk (einer der drei Verkäufer) auszugeben.

Im Übrigen bleiben die Bedingungen der ursprünglichen Optionsvereinbarung unberührt. Die Änderungsvereinbarung und die Ausgabe der zusätzlichen 100.000 Stammaktien an Herrn Wladichuk unterliegen der Genehmigung der TSX Venture Exchange ("TSXV"). Das Unternehmen hat die Genehmigung der TSXV beantragt und beabsichtigt, nach der Genehmigung die 100.000 Aktien zu einem angenommenen Preis von $0,115 pro Aktie (der Preis pro Stammaktie an der TSXV am 31. Januar 2022) auszugeben.

Diese Stammaktien unterliegen einer behördlichen Haltefrist von vier (4) Monaten und einem (1) Tag ab dem Datum ihrer Ausgabe.