Bundesanzeiger

Herausgegeben vom

Bundesministerium der Justiz

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Daten zur Veröffentlichung:

Veröffentlichungsmedium:

Internet

Internet-Adresse:

www.bundesanzeiger.de

Veröffentlichungsdatum:

02. Mai2024

Rubrik:

Aktiengesellschaften

Art der Bekanntmachung:

Sonstiges

Veröffentlichungspflichtiger:

ATOSS Software AG, München

Fondsname:

ISIN:

Auftragsnummer:

240412017621

Verlagsadresse:

Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192,

50735 Köln

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Für ATOSS Software AG veröffentlicht am 02. Mai2024.

Auftragsnummer: 240412017621

Quelle: Bundesanzeiger

Bundesanzeiger

Herausgegeben vom

Bundesministerium der Justiz

ATOSS Software AG

München

Wertpapierkennnummer 510 440

ISIN Nr. DE0005104400

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Die ordentliche Hauptversammlung der ATOSS Software AG (zukünftig: ATOSS Software SE) ( "Gesellschaft") hat am

30. April 2024 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 7.953.136,00 um Euro 7.953.136,00 auf Euro 15.906.272,00 nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung der anderen Gewinnrücklagen in Höhe von Euro 7.953.136,00 in Grundkapital, die in dem zu Tagesordnungspunkt 2 b) der Hauptversammlung gefassten Beschluss über die Gewinnverwendung als Zuführung in andere Gewinnrücklagen ausgewiesen sind.

Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 7.953.136 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien werden an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass auf je eine alte Aktie eine neu auszugebende Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt.

Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 und der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns als Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen zugrunde gelegt. Der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main - Zweigniederlassung München, versehen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitaler- höhung festzulegen.

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe neuer Aktien und die entsprechende Satzungs- änderung in § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft werden erst wirksam, wenn sie in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen worden sind.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 wurde am 20. März 2024 im Bundesanzeiger in der veröf- fentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung wiedergegeben.

München, im Mai 2024

ATOSS Software AG

Der Vorstand

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Für ATOSS Software AG veröffentlicht am 02. Mai2024.

Auftragsnummer: 240412017621

Quelle: Bundesanzeiger

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ATOSS Software AG published this content on 03 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 May 2024 10:28:08 UTC.