Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta010/30.07.2021/08:00) - BAWAG Group AG Wien, FN 269842 b (die "Gesellschaft" oder "BAWAG")

EINBERUFUNG der ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der BAWAG Group AG registriert zu FN 269842 b im Firmenbuch des HG Wien

welche am 27. August 2021, 10.00 Uhr Wiener Zeit, am Sitz der Gesellschaft, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, Österreich Turm 17, erster Stock stattfinden wird,

wie folgt:

1. Virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der bestehenden gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Daher wird die ordentliche Hauptversammlung der BAWAG am 27. August 2021 als virtuelle Hauptversammlung ( "Virtuelle Hauptversammlung") gemäß § 1 Abs. 2 Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 16/2020 in der Fassung des BGBl. I Nr. 156/2020 und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (BGBl. II Nr. 140/2020 in der Fassung des BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Teilnehmer abgehalten.

Nach dem Beschluss des Vorstands ist es den Aktionären und ihren Vertretern (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-Verordnung) nicht erlaubt, physisch an der Virtuellen Hauptversammlung der BAWAG teilzunehmen. Die Virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich in physischer Anwesenheit des Aufsichtsratsvorsitzenden, einzelner Vorstandsmitglieder, des öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, Österreich, Turm 17, erster Stock, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung führt zu bestimmten Änderungen gegenüber Präsenz-Hauptversammlungen, die in dieser Einberufung und den verwiesenen Dokumenten dargestellt werden.

Die Ausübung des Stimmrechts, das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen, Anträgen und Widersprüchen erfolgt ausschließlich über einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung. Das Auskunftsrecht kann in der Virtuellen Hauptversammlung aber auch von den Aktionären selbst im Wege elektronischer Kommunikation ausgeübt werden, etwa durch Übermittlung von Fragen per E-Mail an die Adresse fragen.bawaggroup@hauptversammlung.at, sofern sie sich zur Hauptversammlung gemäß Punkt 4. angemeldet und einen besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können durch Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. einen Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie einen Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) an der Virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Der Link zur Übertragung der Virtuellen Hauptversammlung lautet https://www.bawaggroup.com/hauptversammlung, wo auch weitere Informationen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung veröffentlicht werden.

2. Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022.

6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020.

7. Änderung der Satzung in Punkt 9.

8. Wahlen in den Aufsichtsrat.

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG über die Börse, ein öffentliches Angebot oder außerbörslich, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b. gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen, dies unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen zum Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, c. das Grundkapital durch Einziehung dieser Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, d. all dies (Punkte a. bis c.) unter Widerruf der entsprechenden Ermächtigung laut Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.10.2020.

3. Bereitstellung von Informationen

Insbesondere die folgenden Unterlagen werden gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab dem 6. August 2021 unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.bawaggroup.com abrufbar sein:

- Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht; - Konsolidierter Corporate-Governance Bericht 2020; - Konzernabschluss samt Konzernlagebericht 2020; - Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020; - Nichtfinanzieller Bericht 2020; - Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands; - Beschlussvorschläge zu den TOPs 2 bis 9; - Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 78c AktG; - diese Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung; - Satzungsgegenüberstellung; - Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG zu TOP 8 (Erklärungen und Lebensläufe der Kandidat(inn)en); - Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm § 170 Abs 2 AktG § 153 Abs 4 AktG zu TOP 9; - die Formulare für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie ein Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten besonderen Stimmrechtsvertreter; - das Formular für Fragen; - Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Versammlung; und - Informationen betreffend die Datenverarbeitung im Zuge dieser Virtuellen Hauptversammlung.

4. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung

4.1. Stichtag (Record Date)

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Virtuellen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit nach dem Anteilsbesitz am 17. August 2021, Tagesende (24.00 Uhr, Wiener Zeit [ Nachweisstichtag ] ).

Nur Personen, die an diesem Nachweisstichtag Aktionär sind und dies der Gesellschaft nachweisen können, sind gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Virtuellen Hauptversammlung berechtigt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

Die Depotbestätigung ist der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Virtuellen Hauptversammlung, somit spätestens am 24. August 2021 (einlangend), über eine der folgenden Wege bzw. Adressen gemäß Punkt 10.3.4 der Satzung der Gesellschaft zu übermitteln:

Per Fax: +43 (0)1 8900 500 72

Per SWIFT: BAWAATWW (Message Type MT598 oder Type MT599 in Feld 20 "HV BAWAG" sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000BAWAG2" im Text angeben)

Per E-Mail: anmeldung.bawaggroup@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als eingescannter Anhang, z.B. PDF)

Per Post/Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich

Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre nur dann wirksam erfolgen kann, wenn der Gesellschaft eine Depotbestätigung fristgerecht zugeht.

4.2. Depotbestätigung

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

- Informationen über den Aussteller: Name/Firmenname und Adresse oder ein zwischen Banken verwendeter Code (SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Adresse, Geburtsdatum bei natürlichen Personen bzw. bei juristischen Personen Bezeichnung des Handelsregisters und Registernummer, mit der die juristische Person in ihrem Heimatstaat eingetragen ist, - Wertpapierkontonummer oder eine andere Identifikation des Wertpapierkontos, - Angaben zu den Aktien: Anzahl der vom Aktionär gehaltenen Aktien, ISIN AT0000BAWAG2 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), - Laufzeit oder Zeitraum, auf den sich die Hinterlegungsbescheinigung bezieht. Die Hinterlegungsbescheinigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

4.3. Ernennung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und das anzuwendende Verfahren

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July 30, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)