Brüder Mannesmann AG: beschließt Ausgabe einer Wandelanleihe

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DGAP-Ad-hoc: Brüder Mannesmann AG / Schlagwort(e): Anleihe
Brüder Mannesmann AG: beschließt Ausgabe einer Wandelanleihe

13.02.2018 / 16:31 CET/CEST
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Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR

Brüder Mannesmann AG beschließt Ausgabe einer Wandelanleihe

Remscheid, 13. Februar 2018 - Die Hauptversammlung vom 02. Oktober 2014 hat
den Vorstand ermächtigt, Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen zu
begeben. Dabei können Wandlungsrechte zum Bezug von bis zu 1,5 Mio. neuen
Aktien der Brüder Mannesmann AG mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie ("Neue Aktien") begründet werden. Die
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung von
Sachleistungen erfolgen.

Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine
Wandelanleihe in einem Gesamt-Nennbetrag von EUR 4.500.000 ("Wandelanleihe")
begeben. Die Wandelanleihe kann bei vollständiger Wandlung in insgesamt 1,5
Mio. neue Aktien gewandelt werden. Die Brüder Mannesmann AG kann vom Inhaber
der Wandelanleihe die Wandlung in 1,5 Mio. neue Aktien der Gesellschaft
verlangen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.

Die Wandelanleihe soll kurzfristig gegen Sacheinlage an einen Gläubiger der
Brüder Mannesmann AG ausgegeben werden. Der Gläubiger beabsichtigt, als
Gegenleistung (Sacheinlage) eine gegen die Brüder Mannesmann AG gerichtete
Darlehensforderung in einem Nominalbetrag von EUR 4.500.000 an die Brüder
Mannesmann AG zu übertragen.


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