CD Deutsche Eigenheim AG meldet möglichen Vergleich

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CD Deutsche Eigenheim AG meldet möglichen Vergleich

19.10.2023 / 16:45 CET/CEST
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Die Geschäftsführung der CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V., eine 100%ige
Tochtergesellschaft und wesentliche Beteiligung der CD Deutsche Eigenheim
AG, hat sich entschlossen, der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) Fleher Leben
ein neues Angebot insbesondere zur Beilegung des Beweissicherungsverfahrens
der WEG Fleher Leben gegen die CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V. vor dem LG
Düsseldorf (Az. 11 OH 17/19) und der Klage der CD Deutsche Eigenheim 3 D
B.V. gegen die WEG Fleher Leben vor dem AG Düsseldorf (Az. 90a C 177/20)
wegen verauslagter Energiekosten zu unterbreiten.

Das Angebot sieht im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum u.a. eine
Vergleichszahlung der CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V. an die WEG Fleher Leben
in Höhe von EUR 2,2 Mio. sowie die Abgeltung von Kosten im Zusammenhang mit
dem Beweissicherungsverfahren in Höhe von EUR 100.000 durch die CD Deutsche
Eigenheim 3 D B.V. vor. Darüber hinaus ist die CD Deutsche Eigenheim 3 D
B.V. bereit, Stellplätze und Sondernutzungsrechte im Wert von insgesamt ca.EUR
40.000,00 an die WEG Fleher Leben zu übertragen. Im Hinblick auf die
streitige Stromeinspeisung bietet die CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V. der WEG
Fleher Leben zudem an, den bis zum Wirksamwerden des Eintritts der WEG
Fleher Leben aufgelaufenen Betrag inkl. KWK-Bonus in Höhe von ca. EUR130.000
hälftig mit der WEG Fleher Leben zu teilen.

Für die Annahme des Angebots ist ein bestandskräftiger Beschluss der
Eigentümerversammlung der WEG Fleher Leben erforderlich, der frühestens zum
Ende des Jahres 2023 vorliegen dürfte. Mit dem Wirksamwerden des Vergleichs
und der fristgerechten Zahlung des Vergleichsbetrages sowie der
vollständigen Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vergleich wären alle
Ansprüche der WEG Fleher Leben gegen die CD Deutsche Eigenheim 3 D B.V. im
Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum am Objekt Fleher Leben
abschließend verglichen und abgegolten. Das betrifft im Ergebnis
insbesondere auch Ansprüche im Zusammenhang mit Energiekosten sowie
Stromeinspeisung und insbesondere Schadensersatz und
Mängelbeseitigungsrechte der Ersterwerber.

gez. Vorstand

CD Deutsche Eigenheim AG

Stefan ten Doornkaat


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