Der Vorstand der Chinlink International Holdings Limited hat bekannt gegeben, dass Herr Lau Chi Kit (Herr Lau) seinen Rücktritt als geschäftsführendes Vorstandsmitglied mit Wirkung zum 19. Mai 2023 eingereicht hat, da er seine persönliche Entwicklung weiterverfolgen möchte. Herr Lau hat bestätigt, dass er keine Meinungsverschiedenheiten mit dem Vorstand hat und dass es im Zusammenhang mit seinem Rücktritt keine Angelegenheiten gibt, die den Aktionären der Gesellschaft (die Aktionäre) zur Kenntnis gebracht werden sollten. Dem Vorstand sind auch keine Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Herrn Lau bekannt, die den Aktionären zur Kenntnis gebracht werden müssen.

Herr Lau kam 2012 als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied zur Gruppe und wurde 2013 zum geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft ernannt. Der Verwaltungsrat gab die Ernennung von Herrn Lam Wing Yiu (Herr Lam) zum nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft mit Wirkung vom 19. Mai 2023 bekannt. Herr Lam ist 45 Jahre alt und verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich Kreditkontrolle und Risikomanagement.

Herr Lam ist derzeit Leiter der Abteilung für Kredit- und Risikokontrolle der Emperor Capital Group Limited. Davor war Herr Lam bei Yuanta Securities (Hong Kong) Company Limited als Associate Director und Leiter der Kreditkontrollabteilung tätig. Er hatte verschiedene Positionen im Bereich Kreditkontrolle und Risikomanagement bei Finanzinstituten inne, darunter Industrial Securities (HK) Financial Holdings Company Limited, BOCOM International Holdings Company Limited und Core-Pacific Yamaichi International (H.K.) Limited.

Herr Lam hat einen Bachelor of Commerce in Finanzen und Wirtschaft von der University of Wollongong und einen Master of Commerce in Fondsmanagement von der University of New South Wales. Er ist derzeit ein zertifizierter Financial Risk Manager (FRM). Der Vorstand gab außerdem bekannt, dass Herr Lam mit Wirkung vom 19. Mai 2023 zum Mitglied des Prüfungsausschusses und zum Mitglied des Nominierungs- und Vergütungsausschusses der Gesellschaft ernannt wird.