Am 26. September 2022 einigten sich Gregg Lakritz und Corsair Gaming, Inc. (das “Unternehmen”) auf die Bedingungen seines Übergangs aus dem Unternehmen. Gemäß einer Übergangs- und Trennungsvereinbarung vom 28. September 2022 zwischen dem Unternehmen und Herrn Lakritz (die “Übergangsvereinbarung”), wird Herr Lakritz wird mit Wirkung vom 26. September 2022 (das “Übergangsdatum”) nicht mehr als Chief Accounting Officer und Chief Accounting Officer tätig sein, bleibt aber ein Mitarbeiter auf Abruf, um die von der Gesellschaft gewünschten Übergangs- und Beratungsdienste bis zum früheren der beiden folgenden Termine zu erbringen: (i) 31. Dezember 2022 (das “Trennungsdatum”) und (ii) ein von der Gesellschaft oder Herrn Lakritz bestimmtes früheres Datum. Herr Lakritz wird weiterhin sein derzeitiges jährliches Grundgehalt erhalten und seine Aktienzuteilungen werden während dieser Übergangszeit bei der Gesellschaft bis zum Ausscheidungsdatum unverfallbar bleiben, vorausgesetzt, dass Herr Lakritz keinen Anspruch auf einen jährlichen Leistungsbonus für 2022 hat.

Falls Herr Lakritz vor dem 15. November 2022 sein Arbeitsverhältnis kündigt oder das Unternehmen sein Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beendet, wird gemäß der Übergangsvereinbarung die Unverfallbarkeit bestimmter Aktienoptionen von Herrn Lakritz vollständig beschleunigt und die Ausübungsfrist für alle seine Aktienoptionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses um 12 Monate verlängert, vorausgesetzt, dass Herr Lakritz eine allgemeine Freistellung von Ansprüchen unterzeichnet und nicht widerruft. Anstelle der vorgenannten Leistungen und unter der Annahme, dass Herr Lakritz seine Dienste bis zum Trennungsdatum erbringt, hat Herr Lakritz außerdem Anspruch auf (i) eine pauschale Barzahlung in Höhe von drei Monaten seines Grundgehalts und (ii) eine Verlängerung der Ausübungsfrist für die Aktienoptionen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses um 12 Monate, sofern Herr Lakritz eine allgemeine Verzichtserklärung ausfüllt und nicht widerruft. Die vorstehende Beschreibung der Übergangsvereinbarung wird in ihrer Gesamtheit durch einen Verweis auf eine Kopie der Übergangsvereinbarung eingeschränkt, die als Anlage 10.1 zu diesem Dokument eingereicht wurde und hier durch Verweis einbezogen ist.

Der Verwaltungsrat des Unternehmens hat Michael G. Potter, den Chief Financial Officer und Hauptfinanzvorstand des Unternehmens, mit Wirkung zum Übergangsdatum zum Hauptbuchhalter ernannt.