Pflichtenheft VR-Ausschuss Personal und Entschädigung

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1. Ziel und Zweck

  1. Mit der Einsetzung von Ausschüssen bezweckt der Verwaltungsrat die vertiefte Beurteilung und Analyse in wesentlichen Sach- und Personalfragen. Das Ziel der Ausschüsse besteht im Wesentlichen in der Entscheidungsvorbereitung für den Gesamtverwaltungsrat, der dadurch seine Verantwortung sach- und zeitgerecht wahrnehmen kann.
  2. Der VR-Ausschuss Personal und Entschädigung (der Ausschuss) befasst sich mit der strategischen Personalplanung und -entwicklung der CPH-Gruppe und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien und der Leistungsziele sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend der Vergütung des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung. Er kann dem Verwaltungsrat Vorschläge und Empfehlungen zu weiteren Vergütungsfragen unterbreiten. Er hat grundsätzlich keine Entscheidungsbefugnisse. Die dem VR gemäss Organisationsreglement und Gesetz zugewiesenen Pflichten und Kompetenzen verbleiben dem Verwaltungsrat als Gesamtgremium.

2. Organisation

  1. Der Ausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrates, welche von der Generalversammlung gewählt werden. Der Verwaltungsrat bestimmt den Vorsitzenden des Ausschusses.
  2. Die Mitglieder sollen über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Unternehmensführung, des Personalmanagements, insbesondere bezüglich des Arbeitsmarkts für Führungskräfte, und/oder in Vergütungsfragen verfügen.
  3. Der Ausschuss organisiert sich für seine Arbeit selbst nach jeweils konkretem Bedürfnis. Er kann notwendige Informationen mit Benachrichtigung an den CEO direkt bei den zuständigen Personen, insbesondere beim Leiter HR der CPH-Gruppe, einfordern. Der Ausschuss kann im Rahmen der Kompetenzordnung auch externe Gutachter beiziehen.
  4. Der Ausschuss tagt, so oft es die Geschäfte erfordern; in der Regel dreimal, mindestens aber zweimal im Jahr.
  5. In der Regel sind der VRP, der CEO und der Leiter HR der CPH-Gruppe zu den Sitzungen eingeladen. Zu den Sitzungen können auch andere Mitglieder des Verwaltungsrates, einzelne Mitglieder der Gruppenleitung oder andere Fachspezialisten beigezogen werden.
  6. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen und ist insbesondere zuständig für die Organisation der Arbeit, die Einberufung der Sitzungen und die Berichterstattung an den Verwaltungsrat.

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2.7 Jedes Mitglied des Ausschusses tritt unaufgefordert in den Ausstand, wenn es um Personal- oder um Entschädigungsfragen geht, welche es selbst oder ihm nahe stehende Personen betreffen.

3. Aufgaben und Kompetenzen

Der Ausschuss wird auf eigene Initiative hin, auf Veranlassung durch den Verwaltungsrat oder durch den Präsidenten des Verwaltungsrates tätig. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Der Ausschuss kann dem Verwaltungsrat Richtlinien und Reglemente vorschlagen.
  2. Der Ausschuss betreibt vorausschauend Personalplanung auf den Stufen Verwaltungsrat und Gruppenleitung und sichert damit die Führungskontinuität für die CPH-Gruppe:
    1. Er kann dem Gesamtverwaltungsrat Vorschläge für die Wahl von neuen Verwaltungsräten unterbreiten.
    2. Er macht Vorschläge an den Verwaltungsrat bezüglich der Ernennung und den Anstellungsbedingungen des CEO und der Mitglieder der Gruppenleitung.
  3. Der Ausschuss erarbeitet die Leitlinien für die Vergütungs- und Benefitpolitik der CPH- Gruppe, insbesondere die Grundsätze für die Vergütung des Verwaltungsrates sowie der Gruppenleitung und unterbreitet diese dem Verwaltungsrat zur Genehmigung:
    1. Er unterbreitet dem Verwaltungsrat jährlich konkrete Empfehlungen für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung. Er überprüft hierzu periodisch, aber mindestens 1x alle drei Jahre, mittels Marktvergleichen die Struktur sowie die Höhe der Vergütungspakete.
    2. Er überprüft zur Bestimmung der variablen Entschädigungselemente jährlich, wie weit die Mitglieder der Gruppenleitung ihre persönlichen Zielsetzungen erfüllt haben und unterbreitet dem Verwaltungsrat die entsprechenden Vorschläge.
    3. Er überwacht die Umsetzung der Vergütungspolitik und die Lohnentwicklung in der CPH-Gruppe.
  4. Der Ausschuss hat keine Weisungsbefugnisse gegenüber dem Management der CPH- Gruppe.

4. Protokollführung und Berichterstattung

  1. Von jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt und allen Mitgliedern des Verwaltungsrates zugestellt. Wo aus Vertraulichkeitsgründen notwendig, werden nur Beschlussprotokolle oder Protokollauszüge erstellt.
  2. Der Ausschuss informiert die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates anlässlich der

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nächstfolgenden ordentlichen VR-Sitzung über die Beschlussfassung sowie die abgehandelten Traktanden.

Dieses Pflichtenheft ist eine Ergänzung zum Geschäfts- und Organisationsreglement der CPH Chemie + Papier Holding AG vom 9. Februar 2024 (Anhang V b). Es ersetzt das bestehende Pflichtenheft des VR-Ausschusses Personal und Entschädigung vom 6. Dezember 2012.

Perlen, 9. Februar 2024

Peter Schaub

Tim Talaat

Präsident des Verwaltungsrates

Vorsitzender des VR-Ausschusses Personal

und Entschädigung

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CPH Chemie + Papier Holding AG published this content on 14 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 June 2024 11:58:02 UTC.