Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe nachfolgend unter Ziff. 4.). Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation bis Dienstag, den 2. März 2021, 24:00 Uhr (MEZ), vor der Versammlung eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Im Hinblick auf die Transparenz der DATAGROUP SE und als Service für die Aktionäre der Gesellschaft werden nachfolgend nicht nur die gesetzlich zwingenden Angaben, sondern auch weitergehende Informationen in Anlehnung an die Anforderungen für börsennotierte Gesellschaften gegeben.


1.            Grundkapital und Stimmrechte 

Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 8.349.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft 17.541 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte, inklusive des Stimmrechts, zustehen. Die Gesamtzahl der ausübbaren Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich damit auf 8.331.459 Stimmrechte.


2.            Teilnahme an der Hauptversammlung 

Gemäß § 17 Abs. 1 bis 3 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich hierzu fristgerecht anmelden und als Nachweis ihrer Berechtigung der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:

DATAGROUP SE c/o Art-of-Conference Martina Zawadzki Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart E-Mail: hauptversammmlung@art-of-conference.de Fax: 0711 4709 713

Nach Eingang der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises wird den Aktionären ein HV-Ticket (mit Zugangsnummer und PIN-Code) für das HV-Portal übersandt. Wir bitten darum, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises zu sorgen, um den rechtzeitigen Erhalt des HV-Tickets nicht zu gefährden; wir empfehlen, alsbald das depotführende Institut zu kontaktieren. HV-Tickets werden auf dem Postweg zugesandt. Falls das HV-Ticket auf dem Postweg verlorengehen sollte, können sich die Aktionäre, unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer vollständigen Adresse und der Anzahl ihrer Aktien, per E-Mail an die Adresse HV@datagroup.de

oder telefonisch unter 07217 970-015 an uns wenden.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, den 11. Februar 2021, 00:00 Uhr (MEZ), beziehen und der Gesellschaft, ebenso wie die Anmeldung, unter der vorgenannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 25. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut aus. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären die HV-Tickets für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der HV-Tickets sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.


3.            Erläuterung zur Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date): 

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht mit diesen Aktien im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung.


4.            Stimmabgabe durch Briefwahl oder mittels Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft und 
              Weisungserteilung 

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen schriftlich, oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl) oder ihr Stimmrecht im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung, darüber hinaus jedoch nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen sich wie vorstehend beschrieben fristgemäß zur Hauptversammlung anmelden sowie fristgemäß den Berechtigungsnachweis erbringen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu - mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG - bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären vorliegt. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.

Die Stimmabgabe per Briefwahl oder die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter kann entweder mithilfe des entsprechenden Formulars, das unter http://www.datagroup.de/hauptversammlung

zum Download bereit steht, oder durch Nutzung des HV-Portals unter https://datagroup2021.hv-anmeldung.de

erfolgen.

Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter samt Weisungserteilung, ihre Änderung oder der Widerruf einer solchen Vollmachtserteilung müssen der Gesellschaft - sofern nicht das HV-Portal genutzt wird - per Post, Telefax oder E-Mail spätestens bis Dienstag, den 2. März 2021, 24:00 Uhr (MEZ), unter den nachfolgenden Kontaktdaten zugehen:

DATAGROUP SE Team Hauptversammlung Wilhelm-Schickard-Straße 7 72124 Pliezhausen Fax: 07127 970 033 E-Mail: hv@datagroup.de

Über das HV-Portal ist die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter auch noch während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt können über das HV-Portal auch etwaige zuvor auf anderem Wege (in Textform oder schriftlich) abgegebene Weisungen widerrufen oder geändert werden.

Briefwahlstimmen können an folgende Anschrift bis spätestens Dienstag, den 2. März 2021, 24:00 Uhr (MEZ),

DATAGROUP SE Team Hauptversammlung Wilhelm-Schickard-Straße 7 72124 Pliezhausen

oder unter Nutzung des HV-Portals unter https://datagroup2021.hv-anmeldung.de

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.

Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.

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January 21, 2021 09:25 ET (14:25 GMT)