Stellungnahme zum Gegenantrag der Themis Beteiligungs-Aktiengesellschaft zu TOP 2 der ordentlichen Hauptversammlung der Dermapharm Holding SE
Die Dermapharm Holding SE (die "Gesellschaft") hat am 24. Mai 2024 den nachfolgend abgedruckten Gegenantrag der Themis Beteiligungs-Aktiengesellschaft zu TOP 2 der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft (der "Gegenantrag") erhalten.
Der Gegenantrag weist zu Recht auf einen Zahlendreher in dem am 21. Mai 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlussvorschlag der Verwaltung zu TOP 2 hin.
Richtigerweise beträgt der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 EUR 47.379.200 und nicht EUR 47.379.000.
Auch ist die Dividende gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erst am 2. Juli 2024 zur Zahlung fällig (angegeben ist in der Einberufung der 1. Juli 2024).
Vor diesem Hintergrund schließt sich die Verwaltung dem Gegenantrag an.
Grünwald, den 24. Mai 2024
Dermapharm Holding SE
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
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Dermapharm Holding SE published this content on 27 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 May 2024 08:06:30 UTC.